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SVLFG: Antrag auf rückwirkende Rente bis 31. März stellen
Landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Unternehmer, deren Ehegatten sowie mitarbeitende Familienangehörige erhalten auf Antrag eine Regelaltersrente, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht und die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Die LAK schickt daraufhin die Antragsunterlagen zu. Alle zu erfüllenden Voraussetzungen für eine Altersrente können im Internet nachgelesen werden unter www.svlfg.de > Leistung > Leistungen der Alterssicherung > Renten.
Auswirkungen auf Beiträge
Ein Rentenbezug von der LAK kann sich auf den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag auswirken. Neben Beiträgen aus der LAK-Rente sind unter Umständen auch Beiträge aus außerlandwirtschaftlichen selbständigen Erwerbstätigkeiten, weiteren Renten und Versorgungsbezügen zu zahlen. Diese Beiträge können insgesamt höher ausfallen als die zu erwartende Rente. Die LAK empfiehlt daher, sich vor der Antragstellung von der Krankenkasse beraten zu lassen.
LAK schreibt Betroffene an
Die LAK wird nun alle Versicherten anschreiben, die mindestens einen Beitrag zur LAK gezahlt und die Regelaltersgrenze erreicht haben, aktuell noch Landwirt sind und bisher noch keinen Rentenantrag gestellt haben, und informiert sie über ihren potentiellen Anspruch.
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