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ZVG: Begrüßt Anpassungen bei Corona-Hilfen
„Mit der Verlängerung des vorgestern beschlossenen Lockdowns bis Mitte Februar spitzt sich auch die Situation im Gartenbau zunehmend zu“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Insbesondere, da der Facheinzelhandel weiterhin in den meisten Bundesländern geschlossen bleibt.
Für die Betriebe ist es wichtig, dass die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt werden. Hier muss der Gartenbau mit seiner verderblichen Ware bedacht werden. Ebenso befürwortet der ZVG, dass der Bund die Zugangsvoraussetzungen für die Überbrückungshilfe insgesamt vereinfachen und die Förderhöchstbeträge für Unternehmen deutlich anheben will.
Wichtig wird dabei sein, ob und wie die EU-Kommission das Ansinnen der Bundesregierung zu einer Anhebung der beihilferechtlichen Höchstsätze umsetzen wird, so Fleischer abschließend. (ZVG)
Hintergrund: Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben sich vorgestern auf eine Verlängerung der bisherigen Corona-Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021 verständigt. Dabei wurde auch beschlossen, bei der Überbrückungshilfe III des Bundes nachzusteuern. So werden für den besonders betroffenen Einzelhandel die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt.
Außerdem sollen die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfacht und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich angehoben werden. Die Bundesregierung will sich zudem bei der EU-Kommission dafür einsetzen, dass die beihilferechtlichen Höchstsätze für Unternehmen angehoben werden. Die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III sollen im Monat Februar erfolgen.
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