Produktionsgartenbau: Fällt im Lockdown hinten runter

Lesen Sie hier den offenen Brandbrief des Gartenbauunternehmers Lars Dehne zur Situation des Produktionsgartenbaus im zweiten Lockdown. Lars Dehne ist Geschäftsführender Gesellschafter der Dehne Topfpflanzen GmbH & Co. KG mit Sitz in Wiesmoor.

Die Kompostberge wachsen wieder. Bild: Dehne Topfpflanzen.

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"Brandbrief - aktuelle Situation im Produktionsgartenbau

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Corona-Pandemie stellt unsere gesamte Gesellschaft vor gewaltige Herausforderungen. Für uns als niedersächsisches Unternehmen der gärtnerischen Urproduktion ist der erneute Lockdown eine besondere Belastungsprobe mit großen Herausforderungen auf unterschiedlichsten Ebenen. Mit der Schließung sämtlicher Verkaufsstellen unserer niedersächsischen Fachhandelskunden sind uns rund 90 % des Umsatzes weggebrochen.

In Niedersachsen und in den meisten anderen Bundesländern darf der gärtnerische Facheinzelhandel zur Zeit nicht öffnen. Der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) hat aber im Gegensatz zu Gartencentern, Baumärkten, Gärtnereien, Blumengeschäften und Floristen geöffnet und darf weiterhin Blumen und Pflanzen verkaufen. Im LEH und vor allem im Discount bilden sich aufgrund der Unterversorgung der Konsumenten und dem Mangel an geöffneten Verkaufsstellen immer wieder Menschentrauben vor den Verkaufsflächen mit Topf- und Schnittblumen. Die Einhaltung von Mindestabständen ist dort meist nicht gegeben. Hier kann der gärtnerische Facheinzelhandel mit seinen oft weitläufigen und luftigen Verkaufsflächen die Lage deutlich entspannen.

Gartencenter, Gartenmärkte, Einzelhandelsgärtnereien und größere Blumengeschäfte verfügen meistens über große Verkaufsflächen, auf denen Abstands- und Hygienemaßnahmen bei gleichzeitig niedrigerer Kundenfrequenz besser umgesetzt werden können als im LEH. Natürlich lässt sich auch die Kundenanzahl einfach begrenzen. Der gärtnerische Einzelhandel ist in 2020 durch keinerlei negative Schlagzeilen im Infektionsgeschehen aufgefallen. Vielmehr hat die Grüne Branche mit der Kampagne mit-abstand-gruen.de gezielt Verbraucheraufklärung betrieben und konsequent Hygienekonzepte in den Betrieben umgesetzt.

Situation im Produktionsgartenbau

Als reiner Produktionsbetrieb, der sich auf den regionalen Facheinzelhandel und den deutschen Blumengroßhandel spezialisiert hat, sind wir unmittelbar von den Schließungen im Fachhandel  betroffen. Seit Mitte Dezember sind uns rund 90 % des Umsatzes weggebrochen, im Januar 2021 ist der Umsatz auf rund 10 % des Vorjahreszeitraums eingebrochen.

Die Verderbmenge und das Schadensvolumen der gärtnerischen Produzenten werden in den nächsten Wochen saisonal bedingt exponentiell ansteigen, da die Produktionsflächen in den Gärtnereien mehrfach im Jahr umgeschlagen werden und die Frühjahrsblüher für die bereits heranwachsenden Beet- und Balkonpflanzen Platz machen müssen. Spätestens Ende März beginnt normalerweise die Beetpflanzensaison.

Die Kompostberge wachsen wieder

In den gartenbaulichen Produktionsbetrieben in Norddeutschland werden in nächster Zeit jede Woche über 500.000 Schnittblumen wie z. B. Tulpen und Gerbera sowie mehr als 200.000 Topfpflanzen, zur Zeit überwiegend Frühjahrsblüher wie Primeln, Bellis und Hornveilchen fertig für den Verkauf. Da es sich dabei um leicht verderbliche Ware handelt und Schnittblumen und Frühjahrsblüher nur sehr begrenzt lagerfähig sind, steht die Vernichtung gewaltiger Mengen unmittelbar bevor.

Allein in unseren Gärtnereien stehen zur Zeit rund 1,8 Mio. Topfpflanzen (Zimmerpflanzen, Frühjahrsblüher, sowie Beet- und Balkonpflanzen) in unterschiedlichen Fertigungsstadien, die auf ihren Verkauf in den kommenden Wochen warten.

Wir tun in unseren sechs Gärtnereien alles gärtnerisch und kulturtechnisch machbare, um den wirtschaftlichen Schaden für unser Unternehmen möglichst gering zu halten und so wenig Pflanzen wie möglich vernichten zu müssen. Zur Zeit wird das Wachstum der Pflanzen in den Gewächshäusern so gut es geht gebremst, um den Verkaufs- oder Vernichtungstermin möglichst lange hinauszuzögern. Doch es liegt in der Natur der Sache, daß jede Blühpflanze irgendwann verblüht und somit nicht mehr vermarktungsfähig ist.

Ein weiterer Faktor ist der Platz. Das Herauszögern des Kulturendes führt in den nächsten Wochen zwangsläufig zu einer Überbelegung unserer Gewächshausflächen. Durch Verschiebung der geplanten Rücktermine nach hinten und durch Verringerung der Pflanzenabstände gewinnt man ebenfalls noch etwas Stellfläche, was aber zu Lasten der Pflanzenqualität geht und sich so negativ aus die Preisbildung auswirken wird.

Trotz der genannten Bemühungen vernichten wir bereits seit drei Wochen wieder im größeren Stil Pflanzenpartien, die aufgrund von Corona-bedingten Ladenschließungen verblüht und damit unverkäuflich geworden sind und den Platz für die nachfolgenden Pflanzen freimachen müssen.

Mit jedem Tag, den das Verkaufsverbot länger dauert, wächst die Menge der Pflanzen die vernichtet werden müssen. Bei einem Verkaufsverbot bis Mitte Februar werden wir rund 50.000 Pflanzen kompostieren müssen. Sollte das Verkaufsverbot bis Ende März verlängert werden, dann werden wir allein in unserem Betrieb über 650.000 Pflanzen mit einem Netto-Warenwert auf Großhandelsebene von über 580.000,- Euro zuzüglich Arbeits- und Entsorgungskosten vernichten müssen. Bildlich dargestellt wäre das eine Fläche von rund 3 ha (30.000 m2), auf der die Pflanzen quasi Topf an Topf mit 20 Pflanzen pro Quadratmeter stehen.

Wettbewerbsverzerrungen auf Einzelhandelsebene

Lebensmitteleinzelhandel (LEH) und Discounter haben im Gegensatz zum gärtnerischen Fachhandel mit seinen Gartencentern, Baumarkt-Gartencentern, Einzelhandelsgärtnereien, Gartenmärkten, Blumengeschäften, Floristen und Wochenmarkthändlern geöffnet und dürfen weiterhin Blumen und Pflanzen verkaufen. Dadurch wird der Wettbewerb zwischen dem LEH und dem Blumenfachhandel zugunsten der Lebensmittelgiganten verzerrt. Unsere Kunden benötigen die gleichen Bedingungen und Chancen zum Verkauf von Pflanzen wie der LEH. Andernfalls wird es starke Verwerfungen in den Handelsstrukturen geben und der Anteil des Fachhandels am Gesamtmarkt mit Blumen und Pflanzen wird weiter sinken.

Auf Produktionsebene gibt es in der Folge ebenfalls eine Wettbewerbsverzerrung zu Gunsten jener Blumen- und Pflanzenproduzenten, die sich auf Discounter und LEH spezialisiert haben und zu einem großen Teil in den Niederlanden angesiedelt sind.

Wettbewerbsverzerrungen auf Länderebene

Und als ob das nicht reichen würde, sorgt die Politik mit unterschiedlichen Länderregelungen für eine weitere nicht hinnehmbare Wettbewerbsverzerrung. Durch die unterschiedliche Auslegung der in der Bund-Länder-Konferenzen beschlossenen „einheitlichen“ Maßnahmen, treten Politiker in den einzelnen Bundesländern die Regeln einer fairen Marktwirtschaft mit Füßen und verursachen weitere Wettbewerbsverzerrungen zwischen den verschiedenen Bundesländern.

In Nordrhein-Westfalen (NRW) dürfen Gartencenter, Einzelhandelsgärtnereien und Blumengeschäfte öffnen, in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern sind Blumengeschäfte offen. In Hamburg und Schleswig-Holstein dürfen Blumengeschäfte und Wochenmarkthändler Blumen und Pflanzen verkaufen. In Niedersachsen und Bremen sowie in allen anderen Bundesländern ist der gärtnerische und floristische Facheinzelhandel geschlossen. Das führt zum Teil zu regional extremen Wettbewerbsverzerrungen im Einzelhandel, wenn beispielsweise zwei benachbarte Gartencenter durch eine Ländergrenze getrennt sind. Es gibt Fälle, bei denen ein Gartencenter in Niedersachsen  geschlossen werden musste, der regional stärkste Konkurrent in unmittelbarer Nähe aber gute Geschäfte macht, da er in NRW liegt. Wenn dann noch das geöffnete Gartencenter dem geschlossenen Mitbewerber das Personal abwirbt, ist die Katastrophe perfekt. Den Konsumenten ist ein solches Öffnungsszenario ebenfalls nicht zu vermitteln. Verbraucher reagieren auf die unterschiedlichen Öffnungsbestimmungen mit dem in der Pandemie unerwünschtem Einkaufstourismus in benachbarte Bundesländer oder gar Nachbarstaaten, das hat sich bereits im März 2020 gezeigt.

Weitere Wettbewerbsverzerrungen auf Produktionsebene

Aber auch für größere Produktionsgärtnereien bedeuten diese unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern erhebliche Wettbewerbsverzerrungen. Während beispielsweise niedersächsische Produzenten um das Überleben kämpfen, können unsere Mitbewerber in Nordrhein-Westfalen (NRW) weiter recht gute Geschäfte machen, da sich der regionale Blumenfachhandel in NRW zur Zeit überwiegend vor Ort mit Blumen und Pflanzen versorgt.

Aber auch im bevölkerungsstärksten Bundesland blicken die Produktionsgärtner zunehmend besorgt in die Zukunft. Viele Betriebe in NRW sind ausgesprochene Saisonbetriebe, die nur Frühjahrsblüher und Beetpflanzen verkaufen. Sollte die Saison durch Verkaufsbeschränkungen beeinträchtigt sein, droht auch vielen Gartenbaubetrieben in NRW der Totalausfall. Sorgen, die die niedersächsischen Mitbewerber schon seit längerem haben und auch schon aus dem vergangenen Jahr kennen. Bereits in 2020 hatten die unterschiedlichen Öffnungsszenarien bereits für reichlich Diskussionsstoff gesorgt. Auch damals blieben die niedersächsischen Betriebe im Gegensatz zu den Betrieben im Rheinland auf ihren Pflanzen sitzen. In vielen niedersächsischen Baumschulen und Gärtnereien wuchsen die Kompostberge in bis dahin unbekannte Höhen, Entschädigungen gab es dafür keine.

Derzeit keine adäquaten Hilfen für den Produktionsgartenbau

Auch nach derzeitigem Stand können die gärtnerischen Produktionsbetriebe nicht mit einer Entschädigung für vernichtete Pflanzen rechnen. Zwar sollte die Überbrückungshilfe III des Bundes mit der Lockdown-Verlängerung bis zum 14. Februar nochmals verlängert und auch verbessert werden, doch der Produktionsgartenbau wurde schlichtweg vergessen. Wer als Produktionsgärtner die Programmbestimmungen liest, der wundert sich. Das Programm ist auf den stationären Einzelhandel zugeschnitten. Zu den erstattungsfähigen Fixkosten zählen Pachten, Grundsteuern, Versicherungen, Marketing- und Werbekosten, Abonnements, Ausgaben für Elektrizität, Wasser und Heizung, Mieten für Fahrzeuge und Maschinen, Zinsaufwand, der Finanzierungskostenanteil von Leasingraten sowie Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter bis zu einer Höhe von 50 %. Personalaufwendungen, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 % der Fixkosten gefördert. Außerdem können bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Investitionen in Digitalisierung, wie z. B. der Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops, gefördert werden.

Branchenspezifische Regelung für Produktionsgartenbau notwendig

Für die gartenbaulichen Produktionsbetriebe ist es überlebenswichtig, dass der durch die Schließungen im Einzelhandel indirekt entstandene Umsatzausfall aufgrund nichtverkäuflicher verblühter oder überständiger Ware bei den Fixkosten berücksichtigt wird. Hier muss der Produktionsgartenbau mit seiner verderblichen Ware endlich bedacht werden.

Für andere von der Krise besonders betroffene Unternehmen und Branchen gibt es bereits eine entsprechende Berücksichtigung beziehungsweise branchenspezifische Regelungen bei den erstattungsfähigen Kosten, dazu zählen neben dem Einzelhandel die Soloselbständigen, die Kultur- und Veranstaltungsbranche, Reisebüros und Reiseveranstalter sowie die Pyrotechnikbranche. Letztere könnte als Blaupause für die gebeutelten Produzenten von Topfpflanzen und Schnittblumen dienen.

Für die Pyrotechnikindustrie, die sehr stark unter dem Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk gelitten hat, gilt eine branchenspezifische Regelung bei der die Unternehmen eine Förderung für die Monate März bis Dezember 2020 beantragen können. Zusätzlich können Lager- und Transportkosten für den Zeitraum Dezember 2020 bis Juni 2021 in Ansatz gebracht werden.

Die Lage der gartenbaulichen Produktionsbetriebe ist durchaus mit der Pyrotechnikindustrie vergleichbar. Die meisten Zierpflanzenproduktionsbetriebe erwirtschaften 60 bis 80 % ihres Jahresumsatzes in den Monaten März, April und Mai. Und wie in der Pyrotechnikbranche wird über einen langen Zeitraum für eine kurze Saison vorproduziert. Bei einer Kulturdauer von drei bis fünf Monaten wird in den Monaten Oktober bis Mai acht Monate lang für die dreimonatige Saison produziert und vorfinanziert. Viele Kosten fallen sogar ganzjährig an.

Im Winterhalbjahr viel Kapital gebunden

In Produktionsgartenbau steckt das eingesetzte Kapital der überwiegend familiengeführten Gärtnereien zum einen in der teuren Produktionstechnik und zum anderen vor allem auch im verderblichen Warenbestand, dem Pflanzenbestand.

Im kapitalintensiven Unterglasanbau sind bei der teuren betrieblichen Infrastruktur mit Gewächshausanlagen und Produktionstechnik Investitionskosten von 250,00 bis 350,00 Euro pro Quadratmeter Gewächshausfläche für die Gewächshäuser, Heizungsanlagen, Klimaregelungen, Transportsysteme und Maschinen keine Seltenheit.

Der Pflanzenbestand ist im Winterhalbjahr in der Regel über Saisonkredite vorfinanziert. Pflanzen, die heute verkauft werden sollen, wurden bereits vor drei bis fünf Monaten im Spätsommer und Herbst gepflanzt und im Gewächshaus über Monate mit entsprechend hohen Produktionskosten unter Einsatz von Arbeitskraft, Wasser, Dünger und Energie gehegt und gepflegt. Aufgrund des Planungsvorlaufes und der langen Kulturdauer der Pflanzen kann die Produktion nicht wie in einem Industriebetrieb einfach abgeschaltet werden.

Zum Vergleich: Ein Busunternehmer oder Spediteur hat Fahrzeuge und eine Werkstatt, aber keinen Warenverlust durch verderbliche Ware! Das gleiche gilt für die meisten Einzelhandelsunternehmen, mit Ausnahme des Lebensmittelhandels und den Einzelhandelsunternehmen der Gartenbaubranche. Ein Industrieunternehmen, daß Schrauben herstellt, kann seine Produktion leicht abschalten, der eventuell aufgebaute Warenbestand verliert nicht an Wert und kann weiter ohne Qualitäteinbußen abverkauft werden. Auch bei einem Friseur gibt es ebenfalls keine großen verderblichen Warenbestände, hier wiegt natürlich die Schließungszeit und der damit verbundene Umsatzausfall besonders stark. Doch für all diese Unternehmen gibt es im Gegensatz zum Produktionsgartenbau geeignete Programme und Regelungen.

Überbrückungshilfe III für Einzelhandel optimiert

Immerhin wurden jetzt endlich auch die speziellen Bedürfnisse des besonders betroffenen gärtnerischen Facheinzelhandels berücksichtigt. Einzelhändler sollen nicht auf den Kosten für Saisonware sitzenbleiben. Für Einzelhändler werden nun Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware, dazu zählen jetzt auch verderbliche Waren, als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt. Handelsrechtliche Abschreibungen auf nicht verkäufliche und verderbliche Saisonware können nun zu 100 % bei den erstattungsfähigen Fixkosten in Ansatz gebracht werden. Außerdem wurden die Zugangsvoraussetzungen zur Überbrückungshilfe III insgesamt vereinfacht und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige in Abstimmung mit der EU-Kommission deutlich angehoben.

Zukünftig gibt es nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung: Alle Unternehmen mit mindestens 30 % Umsatzeinbruch im Förderzeitraum können die gestaffelte

Fixkostenerstattung erhalten. Die Differenzierung bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit entfällt.

Die konkrete Höhe der Zuschüsse orientiert sich wie bisher am Umsatzrückgang im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019 und ist gestaffelt:

  • Umsatzrückgang von 30 bis 50 %: Erstattung von bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten,
  • Umsatzrückgang von 50 bis 70 %: Erstattung von bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten,
  • Umsatzrückgang von mehr als 70 %: Erstattung von bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten.

Abschlagszahlungen wird es nun für alle antragsberechtigten Unternehmen geben. Damit erfolgt endlich eine Gleichstellung zwischen von den Schließungen direkt und indirekt betroffenen Unternehmen. Die Abschlagszahlungen sind statt der bislang vorgesehenen 50.000,- Euro auf bis zu 100.000,- Euro pro pro Fördermonat erhöht worden. Die Abschlagszahlungen sollen im Februar erfolgen.

Bisher zeichneten sich die staatlichen Hilfsprogramme durch hohe bürokratische und technische Hürden bei der Beantragung und Auszahlung der Überbrückungshilfen aus, mit denen selbst erfahrene Steuerberater und Wirtschaftsprüfer große Probleme haben. Immer wieder wurden die Programme bei Antragsvoraussetzungen und Fördermöglichkeiten verändert und die Steuerberater, über die die Beantragung erfolgen soll, versuchen sich mit allen nur erdenklichen Mitteln zum Nachteil der betroffenen Unternehmen gegen Gewährleistungsansprüche abzusichern.

Effekt der Kurzarbeit im Produktionsgartenbau überraschend gering

Im Gegenteil dazu hat das Instrument Kurzarbeit einen guten Ruf und stellt allgemein anerkannt ein probates Mittel der Arbeitsplatzsicherung dar. Anträge auf Kurzarbeit werden relativ zeitnah und vergleichsweise unbürokratisch bearbeitet. Auch in der Grünen Branche befinden sich aktuell viele Menschen in Kurzarbeit. Doch gerade in produzierenden Gartenbaubetrieben ist die finanzielle Entlastung der Unternehmen und damit der Beitrag zur Arbeitsplatzsicherung oft überraschend gering. Der Grund: Die Gewächshäuser stehen voll mit Pflanzen. Neben den aktuell verkaufsfertigen Pflanzen stehen viele weitere Pflanzen in den Gewächshäusern, die erst in den nächsten drei Monaten verkaufsfertig werden. Alle Pflanzen müssen weiter bearbeitet, gepflegt und mit Wasser und Nährstoffe versorgt werden, außerdem müssen verblühte Pflanzen fachgerecht vom Topf getrennt und kompostiert werden. Dafür werden viele Hände benötigt, folglich können nur ein Teil der Mitarbeiter in die Kurzarbeit gehen. In unserem Fall sind alle zur Zeit entbehrlichen Mitarbeiter seit Anfang Januar in Kurzarbeit, doch der Einspareffekt liegt bei nur vier Prozent der monatlichen Lohnkosten.

Fazit

Ohne eine zeitnahe landesweite Öffnung des gärtnerischen Facheinzelhandels droht die Vernichtung großer Mengen Blumen und Pflanzen. Die gärtnerischen Produktionsbetriebe stehen zunehmend unter Druck, da der Vermarktungsdruck jetzt stark ansteigt. Sollten die Verkaufsbeschränkungen länger anhalten, wird es zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen im Produktionsgartenbau kommen. Mit Blick auf das nun startende Frühjahrsgeschäft, ist es existenziell wichtig, dass auch die Unternehmen des Produktionsgartenbaus mit seiner verderblichen Ware adäquate Finanzhilfen erhalten können. Dafür ist es wichtig, dass der Umsatzausfall durch nicht verkaufte verderbliche Ware bei den Fixkosten berücksichtigt wird.

Mit freundlichem Gruß
aus Wiesmoor,
der Blüte Ostfrieslands

Lars Dehne
Geschäftsführender Gesellschafter

Wiesmoor, 30.01.2021"

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