Verbändeappell: Mehr Zeit bei EU-Pflanzenvermehrungsrichtlinie gefordert

Um die Aus- und Wechselwirkungen der geplanten EU-Verordnung über die Erzeugung und das Inverkehrbringen von Pflanzenvermehrungsmaterial (PRM-Verordnung) ausreichend zu diskutieren, ist dringend mehr Zeit nötig.

Die Akteure aus der Saatgutwirtschaft und der betroffenen Verbände bemängeln, dass es zu wenig Zeit gibt, sich intensiv mit den vorgelegten Vorschriften auseinanderzusetzen. Bild: GABOT.

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Gemeinsam mit weiteren Branchenverbänden hat der Zentralverband Gartenbau (ZVG) Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir in einem Schreiben am 1. Dezember 2023 aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die verschiedenen Gremien auf Europäischer Ebene genügend Zeit für einen fundierten fachlichen Austausch zur Verfügung haben. Hintergrund sind die sehr komplexen Rechtssetzungsverfahren, die mehrere Kulturen und Rechtsbereiche betreffen. Mit der neuen EU-Verordnung werden zehn bisherige Richtlinien zusammengeführt und die Rechtsgrundlage für das europäische Saat- und Pflanzgutrecht maßgeblich verändert. Diese muss tiefergehend geprüft werden. Detailregelungen, die gerade im Saatgutrecht entscheidend sind, werden außerhalb der PRM-VO in Form von delegierten Rechtsakten und Durchführungs-Rechtsakten festgelegt.

Zwar ist der Zierpflanzenbau ausgenommen, was der ZVG erreicht hat, doch andere Bereiche des Gartenbaus wie Obst und Gemüse seien weiterhin betroffen. Die Akteure aus der Saatgutwirtschaft und der betroffenen Verbände bemängeln, dass es zu wenig Zeit gibt, sich intensiv mit den vorgelegten Vorschriften auseinanderzusetzen. Eine abschließende Beurteilung des Entwurfs ist damit aktuell nur schwer möglich, da wichtige Detailregelungen noch gar nicht vorliegen.

Zu den Unterzeichnern gehören neben dem ZVG, die Bayerischen Pflanzenzucht- und Saatbauverbände, der Bundesverband der VO-Firmen (BVO), der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP), der Bundesverband Deutscher Saatguterzeuger (BDS), DER AGRARHANDEL, der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und die Union der Kartoffelwirtschaft (UNIKA). (ZVG)

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