Schweiz: Bekämpfung invasiver gebietsfremder Organismen

Der schweizer Bundesrat hat am 20. Juni 2025 die Vernehmlassung zu einer Revision des Umweltschutzgesetzes eröffnet, damit effizienter gegen invasive gebietsfremde Organismen vorgegangen werden kann. Die Vorlage soll die Kantone ermächtigen, eigene Vorschriften über Maßnahmen gegen invasive gebietsfremde Organismen erlassen zu können.

Der Kirschlorbeer gilt in der Schweiz als invasive Art. Bild: GABOT.

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Der Bundesrat will das Umweltschutzgesetz (USG) anpassen, um invasive gebietsfremde Arten wirksamer bekämpfen zu können. Am 20. Juni 2025 hat er die Vernehmlassung zur Umweltschutzgesetzrevision eröffnet. Die Kantone sollen künftig die Möglichkeit haben, eigene Vorschriften über Maßnahmen zur Bekämpfung und gegen die unbeabsichtigte Weiterverbreitung invasiver gebietsfremder Organismen erlassen zu können.

Um ein möglichst koordiniertes Vorgehen über die Kantonsgrenzen hinweg sicherzustellen, soll der Bundesrat die invasiven gebietsfremden Arten festlegen, auf die sich die kantonalen Vorschriften beziehen dürfen. Dabei hat er die Kantone einzubeziehen. Zudem soll der Bundesrat Maßnahmen gegen das unbeabsichtigte Einbringen invasiver gebietsfremder Organismen in die Schweiz sowie zur Bekämpfung solcher Organismen auf Flächen bestimmter großer Infrastrukturanlagen wie Nationalstraßen und Eisenbahnanlagen vorsehen.

Im Jahr 2019 wurde ein Revisionsentwurf des Umweltschutzgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Die Vorlage sah umfassende Regelungen gegen invasive gebietsfremde Organismen auf Bundesebene vor. Sie stieß jedoch auf erheblichen Widerstand. Die Revision wurde deshalb zunächst zugunsten der Umsetzung der Motion 19.4615 Friedl "Den Verkauf invasiver Neophyten verbieten" zurückgestellt. In der Folge hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Vorlage überarbeitet. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage dauert bis zum 13. Oktober 2025.

Hintergrund

Die globale Reise- und Handelstätigkeit führt dazu, dass Organismen in Gebiete gebracht werden, wo sie natürlicherweise nicht vorkommen. Breiten sie sich dort aus und führen zu gesundheitlichen, wirtschaftlichen oder ökologischen Schäden, gelten sie als invasiv. Bekannte Beispiele von invasiven gebietsfremden Arten sind die Amerikanischen Goldruten, die Asiatische Hornisse oder die Quagga-Muschel. Die Anzahl der invasiven gebietsfremden Arten nimmt in der Schweiz zu: Während 2006 noch 107 Arten als invasiv galten, waren es 2022 bereits 197.

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