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ZVG: Aktualisierte Empfehlungen zum Umgang mit invasiven Arten
„Die neuen Empfehlungen bieten den Gartenbaubetrieben und Fachleuten aus dem Bereich der Planung auch Handlungsempfehlungen, die sie bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen“, unterstreicht der stellvertretende Generalsekretär des ZVG, Dr. Hans Joachim Brinkjans.
Zum einen werden die Pflanzenarten, die laut EU-Verordnung als invasiv eingestuft werden, aufgelistet. Diese dürfen weder kultiviert noch verbreitet werden. Zum anderen wird die Auswahl von Pflanzen, die vom Bundesamt für Naturschutz als invasiv oder potenziell invasiv bewertet wurden, beschrieben und beurteilt. Hierunter finden sich zahlreiche Arten, die im Gartenbau teilweise von Bedeutung sind.
Hintergrund
Laut EU-Verordnung Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten musste jeder Mitgliedstaat einen Aktionsplan entwickeln, um zu verhindern, dass Pflanzen der Unionsliste über diese Pfade in die bzw. innerhalb der Union eingebracht und verbreitet werden. Der nationale Aktionsplan wurde im Bundesanzeiger am 9. August 2021 veröffentlicht.
Der Aktionsplan soll gemäß der EU-Verordnung verbindliche sowie freiwillige Maßnahmen und Verhaltenskodizes umfassen. Eine Teilmaßnahme ist die Aktualisierung und Weiterentwicklung der 2008 vom ZVG herausgegebenen „Empfehlungen für Gärtner, Planer und Verwender zum Umgang mit invasiven Arten“.
Kommentare (1)
Philip Testroet
am 27.01.2025Auch eine Pinus nigra hat auf so einer Liste nichts zu suchen, da sie der Forstbaum der Zukunft werden könnte. Quercus rubra ist sogar Baum des Jahres 2025 und sollte nicht in die Nähe problematischer, invasiver Arten gerückt werden.