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Schweiz: Ansiedlung des ALB verhindert
Der Asiatische Laubholzbockkäfer ist für den Menschen ungefährlich, er gilt für Bäume und Sträucher aber als besonders gefährlicher Schädling, der gemäß Pflanzenschutzverordnung (PSV) des Bundesrates bekämpft werden muss. Dank umfangreichen und aufwändigen Maßnahmen konnte die weitere Ansiedlung des Schädlings verhindert werden. Heute Mittwoch, 6. November 2019, haben Gemeinde, Kanton und Bund in Berikon gemeinsam die Medien über den erfolgreichen Abschluss des Projekts informiert.
Im September 2015 wurde in der Gemeinde Berikon ein Asiatischer Laubholzbockkäfer entdeckt. Dieser Käfer ist für den Menschen ungefährlich, er gilt für Bäume und Sträucher aber als besonders gefährlicher Schädling, der gemäß Pflanzenschutzverordnung (PSV) des Bundesrates bekämpft werden muss. Der Asiatische Laubholzbockkäfer befällt verschiedenste Laubbäume und Sträucher im Siedlungsraum und kann auch auf angrenzende Waldgebiete oder Obstkulturen übergreifen. Im Gegensatz zu den einheimischen Bockkäferarten befallen diese Käfer auch gesunde Pflanzen und können diese teilweise zum Absterben bringen. Der wirtschaftliche Schaden für betroffene Gebiete kann sehr hoch werden.
Wegen dieser hohen Schädlichkeit des Käfers und des potentiellen wirtschaftlichen Schadens haben Kanton und Gemeinde auf der Basis der PSV nach dem Fund umgehend Untersuchungen eingeleitet und Sofortmaßnahmen getroffen. Unter anderem wurden alle potentiellen Hauptwirtspflanzen – Ahorne, Weiden, Platanen usw. – im Gebiet rund um die Fundstelle des asiatischen Laubholzbockkäfers optisch kontrolliert und kartiert. Zudem wurde das Gebiet mit speziell ausgebildeten Spürhunden abgesucht. Dabei wurde ein Baum mit einigen Käfern und Larven in verschiedenen Entwicklungsstadien entdeckt. Alle Käfer wurden gefangen und der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) übergeben. Der befallene Baum wurde umgehend gefällt, zerkleinert und an einem geeigneten Ort verbrannt.
Prävention und Information
Es wurden außerdem Präventionsmaßnahmen ergriffen. Das Schnittgut von potentiellen Hauptwirtspflanzen aus dem Siedlungsgebiet wurde separat eingesammelt, in der Zone gehackt und in den Schnitzelheizungen, welche sich in der Zone befinden und die über einen geschlossenen Schnitzeltank verfügen, verbrannt. Weiter verzichteten die Forstbetriebe auf den Verkauf von Stammholz von Hauptwirtsbaumarten aus dem Wald innerhalb der engeren Zone rund um den Fundort der Käfer. Sämtliches Nutzholz von potentiellen Hauptwirtspflanzen wurde gehackt und in den Schnitzelheizungen verbrannt, die in dieser Zone liegen.
Als weitere Maßnahme wurde die Bevölkerung periodisch durch Berichterstattung in den Medien informiert. Die Gemeinde machte Gartenbesitzer und Gartenbaubetriebe auf die gesonderte Deponie von Schnittgut von Hauptwirtsbäumen aufmerksam. Die Bevölkerung wurde zudem jährlich in den Gemeindenachrichten, im Abfallkalender und durch Flugblätter sensibilisiert. Weiter wurden alle Personen ausgebildet, die bei den Feldarbeiten eingesetzt wurden.
Keine weiteren Spuren bei periodischen Kontrollen
Seit dem Fund des Asiatischen Laubholzbockkäfers im September 2015 wurden bis Oktober 2019 periodische Kontrollen des gefährdeten Gebiets durchgeführt. Diese Kontrollen erfolgten sowohl visuell durch ausgebildete Baumkletterer als auch mit spezialisierten Spürhunden. Es standen jeweils zwei bis vier Hundeführer mit ihren Hunden im Einsatz, die bei Bedarf durch zusätzliches Personal unterstützt wurden. Zusätzlich kontrollierte der zuständige Förster die potentiellen Hauptwirtsbäume in der Zone mit einem Radius von 100 Metern um den Standort des befallenen Baumes jeweils monatlich zwischen April und Oktober.
Auch bei den letzten Kontrollen im Oktober 2019 wurden keine verdächtigen Spuren gefunden. Damit ist die von der PSV geforderte Befallsfreiheit von vier aufeinanderfolgenden Jahren erfüllt, die Maßnahmen gegen einen möglichen Befall durch den Asiatischen Laubholzbockkäfer können aufgehoben werden. Der erfolgreiche Abschluss dieses Projekts mit den aufwändigen Maßnahmen war nur dank dem professionellen Einsatz aller Beteiligten sowie der guten Zusammenarbeit zwischen Gemeinde, Bund und Kanton möglich. Die Kosten aller Maßnahmen beliefen sich insgesamt auf 220.000 Franken. Die Finanzierung der externen Kosten erfolgte über einen Verpflichtungskredit. Der Bund hat in den Jahren 2017, 2018 und 2019 40% der jährlichen externen Kosten übernommen. (Kanton Aargau)
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