Notfallzulassung: Tutavir gegen Tomaten-Miniermotten

Die Notfallzulassung für den Einsatz von Tutavir gegen Tomaten-Miniermotten gilt bis zum 3. Oktober 2019.

Notfallzulassung für Tutavir gegen Tomaten-Miniermotten. Bild: GABOT.

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Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Tutavir erteilt.

Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Phthorimaea operculella granulovirus zur Bekämpfung von Tomaten-Miniermotten (Tuta absoluta) an Tomaten eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für den Einsatz von Tutavir gilt für den Zeitraum vom 6. Juni bis zum 3. Oktober 2019.

Detaillierte Informationen zur befristeten Notfallzulassung von Tutavir sowie eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL. (QS) 

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