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Neues biologisches Insektizid: TUTAVIR®
Nach erfolgreicher Anwendung von TUTAVIR® in Italien im Jahr 2017, wurde das Produkt in den Jahren 2018 und 2019 auch in deutschen Betrieben erfolgreich getestet. Die Versuchsanwendungen fanden in Zusammenarbeit mit dem Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt statt.
Anfang Juni wurde vom BVL dann die Notfallzulassung gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilt. Sie gilt ab dem 6. Juni für 120 Tage bis zum 3. Oktober 2019 für den Einsatz in Tomaten im Gewächshaus.
Zugelassen ist TUTAVIR® gegen die Larven der Tomatenminiermotte (Tuta absoluta) mit maximal 200 ml/ha in maximal 1.800 l Wasser/ha. Es sind bis zu 10 Anwendungen im Abstand von mindestens 6 Tagen möglich. TUTAVIR® kann ab dem Larvenschlupf eingesetzt werden.
Vorteile für den Anwender
TUTAVIR® führt zu einem schnellen Fraß- sprich Minierstopp. Darüber hinaus verfügt TUTAVIR® über eine gute Mischbarkeit mit anderen Pflanzenschutzmitteln und Düngern. Das Mittel ist hoch selektiv sprich nützlingsschonend und damit bestens für ein optimales Resistenzmanagement geeignet. Auch gibt es keine Wiederbetretungsfrist, so dass TUTAVIR®-Anwendungen problemlos in die Arbeitsabläufe eingebunden werden können. Die Lagerbarkeit beträgt bei Raumtemperatur 3 Monate, gekühlt 2 Jahre und eingefroren sogar deutlich über 2 Jahre. Das Produkt ist selbst im gefrorenen Zustand flüssig.
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