SVLFG Prämiensystem: Es steht noch Geld zur Verfügung

Mit ihrem seit diesem Jahr neu gestalteten Prämiensystem hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ihre Förderung von ausgewählten Präventionsprodukten weiter ausgebaut.

Ziel des Prämiensystems ist es, die Arbeitssicherheit in den grünen Berufen nachhaltig zu verbessern. Grafik: SVLFG.

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Der Förderbetrag wurde für 2026 von 1 Mio. Euro auf 4 Mio. Euro erhöht. Unternehmerinnen und Unternehmer profitieren durch den erweiterten Katalog von Zuschüssen für moderne und sicherheitsrelevante Ausrüstung.

Ziel des Prämiensystems ist es, die Arbeitssicherheit in den grünen Berufen nachhaltig zu verbessern. Dazu wurde der Prämienkatalog deutlich ausgeweitet.

Die Zuschusshöhe setzt sich wie folgt zusammen:

  • bis zu 25% der Anschaffungskosten,
  • maximal bis zum festgelegten Förderbetrag je Produkt,
  • die Höhe der Förderung ist auf maximal 25% des in 2024 geleisteten Beitrags begrenzt.

Neue Impulse

Das Prämiensystem setzt gezielt auf Produkte, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Neben branchenübergreifenden Lösungen wurden auch speziell für den landwirtschaftlichen Bereich neue Fördermöglichkeiten aufgenommen. 

Geförderte Produkte für die Landwirtschaft sind zum Beispiel:

  • Fang- und Behandlungsstand für Rinder, Pferde und Schafe
  • Schwenkgitter mit Halsfangrahmen
  • Kälberfangkorb
  • Gaswarngeräte

Geförderte Produkte für die Forstwirtschaft sind zum Beispiel:

  • Funkferngesteuerte Fällkeile
  • Gehörschutzkombination mit Funk
  • Jungwuchs- und Jungbestandspflegegeräte
  • Kommunikations- und Notrufgeräte
  • Mobiles Presssystem für Seilendverbindungen
  • Personen-Notsignal-Anlage
  • Spillwinden

Geförderte Produkte für den Garten- und Landschaftsbau sind zum Beispiel:

  • Ein-Personen-Gerüste
  • Trennschleifer mit Absaugung
  • Höhensicherungsgerät für Hubarbeitsbühnen
  • Kabelortungsgeräte

Auch branchenunabhängige Produkte könnten für Unternehmerinnen und Unternehmer von Interesse sein. Dazu zählen beispielsweise:

  • Defibrillator
  • Gebläse unterstützte Atemschutzgeräte
  • Höhenverstellbare Schreibtische
  • Otoplastiken
  • Podestleitern
  • Sonnenschutz und Kühlkleidung

Regeln für die Förderung

Wichtig für alle Interessierten: Förderfähig sind ausschließlich Anschaffungen, die nach Erhalt der Förderzusage erfolgen. Bereits getätigte Käufe können nicht bezuschusst werden.

Der Ablauf ist wie folgt strukturiert:

  1. Antrag über das Versichertenportal „meine SVLFG“ stellen
  2. Förderzusage erhalten
  3. Produkt kaufen
  4. Rechnung einreichen
  5. Zuschuss ausgezahlt bekommen

Hinweis: Die Antragstellung ist ausschließlich online über das Versichertenportal „meine SVLFG“ möglich. Eine Registrierung im Portal ist daher Voraussetzung.

Teilnahmebedingungen

Grundsätzlich können alle versicherten Unternehmen teilnehmen, die bereits einen Beitrag gezahlt haben oder denen ein Beitrag in Rechnung gestellt wurde. Unternehmen ohne Beitrag sind in der Regel ausgeschlossen, es sei denn, es besteht ein Bezug zu einem Vorgängerbetrieb. Auch Betriebe, die bereits im Jahr 2025 eine Förderung erhalten haben, können erneut teilnehmen. Pro Unternehmensnummer kann ein Antrag für ein Produkt gestellt werden. Zudem kann die Förderung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein, zum Beispiel an das Halten von Tieren.

Mehr Details zum Prämiensystem, zu Förderhöhen und zur Antragstellung sind online abrufbar. 

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