Kernobst: Notfallzulassung für CURATIO

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel CURATIO erteilt.

Notfallzulassung für CURATIO an Kernobst. Bild: GABOT.

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Das Kontaktfungizid CURATIO mit dem Wirkstoff Schwefelkalkbrühe darf auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Bekämpfung der Blattfallkrankheit (Marssonina coronaria) sowie der Regenflecken- und Fliegenschmutzkrankheit an Kernobst eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für CURATIO ist bis zum 3. November 2021 gültig.

Eine detaillierte Übersicht zu allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL unter www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/02_Notfallzulassungen/psm_ZugelPSM_notfallzulassungen_basepage.html (BVL)

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