QS: Notfallzulassung für CURATIO an Kernobst

Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hat eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel CURATIO erlassen.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hat eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel CURATIO erlassen. Bild: GABOT.

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Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 darf das Kontaktfungizid (Wirkstoff: Schwefelkalkbrühe) gegen die Blattfallkrankheit (Marssonina coronaria) und die Regenflecken-/Fliegenschmutzkrankheit an Kernobst im Zeitraum zwischen dem 8. August und dem 5. Dezember 2018 eingesetzt werden.

Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL. (BVL)

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