Kern- und Steinobst: Notfallzulassungen gegen Wurzelschosser

Notfallzulassungen für Finalsan und Belouka gegen Wurzelschosser an Kern- und Steinobst.

Notfallzulassungen für Finalsan und Belouka gegen Wurzelschosser an Kern- und Steinobst. Bild: GABOT.

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Über die bestehende Zulassung darf Finalsan (Wirkstoff: Pelargonsäure) zur Bekämpfung von Wurzelschossern und Stammausschlägen in Stein- und Kernobst eingesetzt werden. Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 1. Juni bis zum 28. September 2018.

Im gleichen Zeitraum darf auch das Pflanzenschutzmittel Beloukha (Wirkstoff: Pelargonsäure) zur Abtötung von Wurzelschossern in Steinobst zum Einsatz gebracht werden. Bei Kernobst ist eine Verwendung von Beloukha zwischen dem 5. Juni und 3. Oktober 2018 zulässig.

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