Frostschäden: Keine EU-Hilfen für deutsche Betriebe?

Irritiert zeigt sich die Bundesfachgruppe Obstbau über den aktuellen Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Unterstützung bei Spätfrostereignissen, der Deutschland außen vor lässt.

Deutschland wird bei Frosthilfen nicht berücksichtigt. Bild: GABOT.

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Die EU-Kommission hat Krisenhilfen aus der Agrarreserve für Österreich, Tschechien und Polen in Höhe von 62 Mio. Euro in Aussicht gestellt, um die dortigen Ertragsausfälle durch Frost und Hagel in Obst-, Gemüse- und Weinbaubetrieben zu kompensieren – ohne Deutschland in die Hilfsmaßnahme einzubeziehen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte dem Vorhaben deshalb seine Zustimmung verweigert. Der Vorschlag fand dennoch eine Mehrheit im Ministerrat.

„Gerade die Obstbaugebiete in den östlichen Bundesländern waren von der Kaltwetterfront genauso betroffen wie die Kollegen in Polen, Tschechien und Österreich“, betonte Bundesfachgruppengeschäftsführer Joerg Hilbers. Umso unverständlicher sei es, dass Deutschland quasi übergangen worden sei. 

Nach aktuellen Schätzungen habe es flächendeckende Frostschäden in Sachsen gegeben sowie „regional differenzierte und punktuell starke“ Frostschäden in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland. Die Schäden summieren sich in Deutschland auf mindestens bis zu 254 Mio. Euro.

Die Finanzmittel der Kommission stammen aus einem Fonds, der eigentlich für Marktverwerfungen gedacht ist. Das Vorgehen der Brüsseler Behörde stößt beim deutschen Obstbau auf Unverständnis. Die Bundesfachgruppe fordert zügig Nachbesserungen. (ZVG/Bundesfachgruppe)

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