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Sachsen-Anhalt: Minister Schulze bringt Frosthilfen auf den Weg
Das Antragsverfahren für die Frosthilfen ist jetzt gestartet und läuft bis zum 30. September 2024. Die Anträge sind bei den zuständigen Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten einzureichen.
Sachsen-Anhalts Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze betont: „Der Frost im April hat unsere Obst- und Weinbauern hart getroffen. Ich bin froh, dass wir jetzt schnell und unbürokratisch konkrete Hilfen für die Betroffenen bereitstellen konnten.“
Die Frosthilfen richten sich an Betriebe, deren Jahresertrag 2024 im Vergleich zu den Vorjahren um mehr als 30% gesunken ist. Die betroffenen Obst- und Weinbaubetriebe können Unterstützungsleistungen von bis zu 40% des entstandenen Schadens erhalten. Priorität haben dabei Kreditzuschüsse in Höhe von 20% der Nettokreditsumme, bis zu einer Höchstgrenze von 7.000 Euro pro Hektar.
Hintergrund: Das Frostereignis im April 2024 wurde als Naturkatastrophe gemäß der Nationalen Rahmenrichtlinie eingestuft. Ziel der Hilfen ist es, die durch den Frost verursachten Einkommensverluste abzumildern.

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