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Frostschäden: Anerkennung als Elementarereignis
Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV), Eberhard Hartelt, begrüßt die Entscheidung des rheinland-pfälzischen Ministers für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Dr. Volker Wissing, die erheblichen Frostschäden des Frühjahres als außergewöhnliches Elementarereignis anzuerkennen. Hartelt hatte dies vergangene Woche gefordert, um die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass betroffene Obstbau-Betriebe über die Verwaltungsvorschrift Elementarschäden finanziell unter stützt werden können.
Die Möglichkeit sich gegen Frostschäden zu versichern gibt es im Obstbau nicht, sodass die Betriebe die teilweise massiven Ernteausfälle mit einhergehenden Umsatzeinbußen nicht ausgleichen können.
Die Anerkennung als Elementarereignis sei ein wichtiges Signal für die Obstbauern zum Start der Stein obsternte, so Hartelt. Zwar müssten die Schäden im Laufe der Saison zunächst erfasst werden, aber damit werde die Grundlage für Finanzhilfen des Land es geschaffen. Betriebe, die sich in einer außergewöhnlichen Notlage befinden, deren Schäden erheblich sind und nicht versicherbar waren, können diese Hilfen beantragen.
Zur kurzfristigen Überbrückung von finanziellen Engpässen, hatte sich der BWV bereits erfolgreich für Liquiditätshilfen eingesetzt. So können Betriebe über ihre Hausbank zinsverbilligte Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank beantragen und die Landesregierung hat auf Forderung des BWV Steuererleichterungen auf den Weg gebracht. Hierzu zählen Anträge auf Stundung für fällige Steuern des Landes, auf Anpassung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und der Verzicht auf Stundungszinsen und Vollstreckungsmaßnahmen.
Laut Ministerium sind für die Aufnahme der Schäden die Kreis - und Stadtverwaltungen zuständig, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bewilligt die Finanzhilfen und besorgt die verwaltungsmäßige Abwicklung. Die Finanzhilfe ist im Zuschuss auf 10.000 Euro begrenzt. Formal beantragt die ADD im Falle des Vorliegens eines Elementarereignisses von überörtlicher Bedeutung auf Basis der Ermittlungen der zuständigen Kreis- und Stadtverwaltungen bei dem Ministerium des Innern und für Sport die förmliche Anerkennung als Naturkatastrophe bzw. widriges Witterungsverhältnis als Voraussetzung für die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden. (Quelle: bwv)
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