BMEL: Fröste "kein außergewöhnliches Naturereignis"

Das BMEL sieht nach wie vor kein außergewöhnliches Naturereignis nationalen Ausmaßes bei den Frostschäden im Obstbau.

Die Srpätfröste führten zu starken Ernteausfällen. Bild: GABOT.

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Als Ergebnis der Agrarministerkonferenz am 29. September 2017 in Lüneburg ist festzuhalten – so der Bundesausschuss Obst und Gemüse – dass das BMEL nach den vorliegenden Erkenntnissen nach wie vor kein außergewöhnliches Naturereignis nationalen Ausmaßes durch die Spätfröste im April dieses Jahres im Obstbau feststellt. Gleichwohl haben auf der anderen Seite die Bundesländer das BMEL nachdrücklich gebeten, im Rahmen der gesamtstaatlichen Repräsentation des Bundes Finanzmittel für einen Schadensausgleich an die betroffenen Betrieben zeitnah bereitzustellen. Die Länder begründen dies damit, dass die Spätfröste im April 2017 zu massiven Schäden, insbesondere im Obstbau, geführt haben und in Folge dessen bei einer großen Zahl von Betrieben zu gravierenden Ertragsverlusten geführt haben. Dabei weisen die Agrarminister auch auf ein Gutachten des Deutschen Wetterdienstes hin, wonach die Schäden durch eine außergewöhnliche Kombination von Witterungsfaktoren hervorgerufen wurden und vertreten deshalb die Auffassung, dass es sich hierbei um ein außergewöhnliches Naturereignis nationalen Ausmaßes im Sinne der nationalen Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden in Land- und Forstwirtschaft handelt. Der Vorsitzende des Bundesausschusses Obst und Gemüse, Jens Stechmann, hat dies zum Anlass genommen, sich erneut an den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Herrn Christian Schmidt, zu wenden und mit Nachdruck dafür einzutreten, dass das BMEL die Einstufung als Naturereignis von nationalem Ausmaß vornimmt und entsprechend Finanzmittel zum Schadensausgleich für die Betriebe bereitstellt.

Darüber hinaus hat sich die Agrarministerkonferenz für eine bessere Risikovorsorge gegen Wetterextreme ausgesprochen. Die Agrarminister stellen fest, die Wetterextreme mit Schäden durch Hagel, Starkregen, Sturm, Dürre und Frost in Ausmaß und Anzahl in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben. Neben einer Eigenvorsorge der Unternehmen halten die Agrarminister aber insgesamt eine bessere Ausgestaltung der Risikovorsorge für erforderlich. Bezüglich Versicherungslösungen stellen Sie fest, dass zum Beispiel Spätfröste bei Kern- und Steinobst am Markt bisher überhaupt nicht angeboten werden. Die Agrarminister fordern deshalb eine umfassende Bewertung und Neujustierung der Risikovorsorge anzustreben und in Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern soll bis zur Herbstagrarministerkonferenz 2018 die Förderpolitik und Förderbedingungen für präventive Maßnahmen gegen Witterungsrisiken überprüft werden. Ebenso soll im Steuerrecht insbesondere die Ausgestaltung eine Risikoausgleichsrücklage überprüft werden sowie die Unterstützung einer umfassenden Risikoabsicherung über Mehrgefahrenversicherungen in Angriff genommen werden. Diesen Forderungen kann sich der Bundesausschuss Obst und Gemüse uneingeschränkt anschließen. Allerdings vermisst er die Unterstützung im investiven Bereich zum Beispiel bei der Förderung von Frostschutzberegnungsanlagen. (Quelle: BOG)

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