Wallner: "Frostschäden dürfen keine Existenzen kosten"

Massive Schäden hat der Kälteeinbrauch Ende April in Vorarlbergs Obst-, Wein- und Gemüseanlagen verursacht.

(v.l.) Erwerbsobstbauern Obmann Jens Blum, Landeshauptmann Markus Wallner, Landesrat Erich Schwärzler und Obstbauer Martin Winder. Bild: VLK, Gerhard Wirth.

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Der Kälteeinbruch Ende April hat in Vorarlbergs Obst-, Wein- und Gemüseanlagen massive Schäden verursacht. Allein bei der Apfelernte sind Einbußen von 80-95% zu verzeichnen. Das Land lässt die heimischen Obst- und Gemüsebauern in dieser Situation nicht im Stich. Landeshauptmann Markus Wallner und Agrarlandesrat Erich Schwärzler stellten am Donnerstag, 7. September, in Dornbirn eine "Frostrichtlinie" vor, um den landwirtschaftlichen Betrieben, die schwere Ertragsverluste hinnehmen müssen, eine finanzielle Beihilfe zu gewähren. Dafür stellt das Land bis zu 900.000 Euro bereit.

Wallner verwies auf die Landwirtschaftsstrategie "Ökoland Vorarlberg - regional und fair", zu deren Zielen auch die Stärkung des Anbaus von Obst, Wein und Gemüse sowie die Steigerung der Eigenversorgung und der Vielfalt heimischer Marktfrüchte gehört. Nun gelte es den betroffenen Bauern eine finanzielle Unterstützung zur Abfederung der außerordentlichen Frostschäden zu bieten. "Der Frost darf keine Existenzen kosten. Wir wollen helfen, damit es weitergehen kann", bekräftigte Wallner.

Die Frostrichtlinie des Landes, die im Wesentlichen auf einer Richtlinie des Bundes aufbaut gilt, wenn bei Obst-, Erdbeerkulturen und Wein die geschädigten Fläche mindestens 0,1 ha bzw. bei Gemüse und gärtnerischen Kulturen das Schadensausmaß mindestens 1.500 Euro beträgt, bei Streuobstbau ca. 300 Euro bzw. ca. fünf Bäume. Für die Berechnung des Zuschusses werden nur jene Kulturen berücksichtigt, die zu mehr als 35% geschädigt sind.

Förderanträge können bei der Landwirtschaftsabteilung des Landes bis Samstag, 30. September 2017 (Obstbau, Gemüsebau, Gartenbau), bzw. bis Mittwoch, 15. November 2017 (Weinbau), eingebracht werden, erläuterte Landesrat Schwärzler. Auf Basis der gestellten Anträge erfolgt eine Schadensbegutachtung durch Fachleute der Landwirtschaftskammer. Die Frostrichtlinie biete den betroffenen Obst- und Gemüsebauern die notwendige Unterstützung in ihrer schwierigen Lage, entlasse aber niemanden aus der Eigenverantwortung, sagte Schwärzler. So kann nur die halbe Beihilfe gewährt werden, wenn zum Schadenszeitpunkt keine Hagelversicherung bestand. (Quelle: VLK)

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