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Wissing: Frostschäden sind Elementarereignis
Betroffene Betriebe sollen Hilfen auf Basis der Verwaltungsvorschrift Elementarschäden erhalten. Die Betriebe können Hilfen des Landes beantragen, wenn sie sich in einer außergewöhnlichen Notlage befinden, die Schäden erheblich sind und nicht versicherbar waren. „Die Obsterzeuger in verschiedenen Landesteilen wurden von den Spätfrösten in diesem Jahr zweifellos hart getroffen. Bereits in den Jahren 2015 und 2016 haben Hagel und Trockenheit mit starken Hitzeperioden zu großen Belastungen geführt. Das Land möchte die Betriebe unterstützen“, sagte Wissing.
Die genaue Höhe der Schäden steht noch nicht fest, da die Ernte gerade erst begonnen hat. Das Landwirtschaftsministerium wird nun eine umfassende Schadenermittlung in Gang setzen. Die Ernteschäden fallen regional unterschiedlich aus. Hart getroffen wurden Kulturen in Tallagen, wo sich die Spätfröste lange gehalten haben. Besonders betroffen sind neben der größten rheinland-pfälzischen Obstbauregion Rheinhessen auch andere Standorte des Obstbaus, insbesondere im Norden von Rheinland-Pfalz (Grafschaft, Raum Koblenz und Trier) und zum Teil auch die Pfalz.
Für die Aufnahme der Schäden sind die Kreis- und Stadtverwaltungen zuständig, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bewilligt die Finanzhilfen und besorgt die verwaltungsmäßige Abwicklung. Die Finanzhilfe ist im Zuschuss auf 10.000 Euro begrenzt. Formal beantragt die ADD im Falle des Vorliegens eines Elementarereignisses von überörtlicher Bedeutung auf Basis der Ermittlungen der zuständigen Kreis- und Stadtverwaltungen bei dem Ministerium des Innern und für Sport die förmliche Anerkennung als Naturkatastrophe bzw. widriges Witterungsverhältnis als Voraussetzung für die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden.
Bereits zuvor hatte die Landesregierung den Weg für Liquiditätshilfen für Obstbauern und Winzer freigemacht.
Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet zinsverbilligte Darlehen an, die die wirtschaftliche Stabilität landwirtschaftlicher Unternehmen im Falle von Unwetter- oder Frostschäden stützen soll.
Zudem werden steuerliche Liquiditätshilfen gewährt. Konkret geht es um:
- Anträge auf Stundung für fällige Steuern des Landes
- Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer
- Zudem soll auf Stundungszinsen und Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet werden. Analog kann bei kommunalen Steuern mit entsprechend an die jeweilige Gemeinde zu richtenden Anträgen ein Stabilisierungsbeitrag herbeigeführt werden.
Mit weiteren Maßnahmen, die durch eine in Kürze erstmals in seinem Hause tagende Expertenkommission erarbeitet werden, soll ein umfassendes Paket systematischer und flankierender Hilfen für Schadensereignisse geschnürt werden, so Wissing abschließend.
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