BVL: Erteilt Notfallzulassungen für die Mittel Exirel und Spruzit Neu

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach sorgfältiger Überprüfung für den Zeitraum von 120 Tagen Notfallzulassungen für zwei Pflanzenschutzmittel in diversen Obstkulturen erteilt.

Notfallzulassungen für die Mittel Exirel und Spruzit Neu in diversen Obstkulturen. Bild: BVL.

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Exirel enthält den Wirkstoff Cyantraniliprole, der in der EU im Jahr 2016 zur Anwendung in Pflanzenschutzmitteln bis 2026 genehmigt wurde. Die Notfallzulassungen für Exirel sind notwendig, da es keine bzw. nur einzelne wirksame Behandlungsalternativen in den o. g. Kulturen gibt, mit denen kein ausreichender Wechsel des Wirkmechanismus zur Vermeidung von Resistenzen möglich ist. Auch 2019 wird aufgrund der Witterungsbedingungen ein hohes Aufkommen der Kirschfruchtfliege beobachtet. Wie in den Vorjahren ist zudem mit einem hohen Aufkommen der Kirschessigfliege zu rechnen. Andere Bekämpfungs- oder Schutzmaßnahmen, wie z. B. das Einnetzen der Bäume, sind in der Praxis nicht mit vertretbarem Aufwand umsetzbar.

Spruzit Neu ist in Deutschland bereits regulär gegen Insekten im Acker-, Gemüse- und Zierpflanzenbau zugelassen. Es enthält die Wirkstoffe Rapsöl und Pyrethrine, die in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 aufgeführt sind. Spruzit Neu darf deshalb auch im ökologischen Landbau eingesetzt werden. Die Wirkung von anderen Pflanzenschutzmitteln mit Kaliseife oder Azadirachtin, die gegen Blattläuse auch im ökologischen Anbau eingesetzt werden dürfen, reicht in der Praxis oft nicht aus. Ein Nützlingseinsatz im Freiland oder mechanische Alternativen sind nicht praxisreif bzw. mit unvertretbarem Aufwand verbunden.

Die Notfallzulassungen erfüllen alle Kriterien des Pflanzenschutzrechts, insbesondere zum Schutz des Naturhaushalts. Zum Schutz von Organismen auf Nichtzielflächen, auch in Gewässern, müssen bei beiden Mitteln Mindestabstände eingehalten werden bzw. die Ausbringung muss mit verlustmindernder Technik erfolgen.

Exirel ist als bienengefährlich (B1) eingestuft. Es darf daher nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden. Das gilt auch für Unkräuter.

Spruzit Neu ist als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen von Spruzit Neu in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.

Diese Notfallzulassungen dürfen nur von beruflichen Anwendern in Anspruch genommen werden. Ein Einsatz im Haus- und Kleingarten ist nicht möglich. (BVL)

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