BVL: Notfallzulassungen für Exirel und Spruzit Neu

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Exirel und Spruzit Neu erlassen.

Eingangsschild Dienstsitz Mauerstraße des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin. Bild: BVL, Gloger.

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Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 darf das Insektizid Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole) zur Bekämpfung des Apfelblütenstechers an Äpfeln eingesetzt werden. Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum bis zum 3. Juli 2019.

Das Insektizid Spruzit Neu (Wirkstoffe: Pyrethrine + Rapsöl) darf über die bestehende Zulassung hinaus gegen freifressende Schmetterlingsraupen an johannisbeerartigem Beerenobst (ökologischer Anbau) zum Einsatz kommen. Für diese Anwendung wurde die Notfallzulassung auf den Zeitraum bis zum 12. Juli 2019 erteilt.

Mitte Februar 2019 hatte das BVL für Spruzit Neu bereits eine weitere Notfallzulassung zur Bekämpfung des Apfelblütenstechers in Kernobst (ökologischer Anbau) erteilt. (QS)

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