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QS: Notfallzulassung Spruzit Neu
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Die betreffende Notfallzulassung wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilt und gilt für den Zeitraum vom 15. Februar bis zum 14. Juni 2022.
Eine Übersicht zu allen aktuell bestehenden Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL. (QS)
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