BVL: Pflanzenschutzmitteln mit Metazachlor widerrufen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft die Zulassung von zwei Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Metazachlor.

Das BVL widerruft Pflanzenschutzmittel mit Metazachlor. Bild: GABOT.

Anzeige

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 13. Juni 2019 die Zulassung von zwei Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Metazachlor zur Anwendung an bestimmten Kulturen widerrufen. Folgende Anwendungen sind betroffen:

MittelZulassungsnr.Anwendungsnr.Kultur
Butisan
Rapsan 500 SC
033401-00
033401-60
033401-00/08-003Rucola
033401-00/00-008Radieschen, Rettich
033401-00/01-002
033401-00/01-003
Johanniskraut
033401-00/02-001Meerrettich

Diese Anwendungen sind ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen der beiden Pflanzenschutzmittel bleiben von der Entscheidung unberührt.

Der Widerruf gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. (BVL)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.