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BVL: Pflanzenschutzmitteln mit Metazachlor widerrufen
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 13. Juni 2019 die Zulassung von zwei Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Metazachlor zur Anwendung an bestimmten Kulturen widerrufen. Folgende Anwendungen sind betroffen:
Mittel | Zulassungsnr. | Anwendungsnr. | Kultur |
---|---|---|---|
Butisan Rapsan 500 SC | 033401-00 033401-60 | 033401-00/08-003 | Rucola |
033401-00/00-008 | Radieschen, Rettich | ||
033401-00/01-002 033401-00/01-003 | Johanniskraut | ||
033401-00/02-001 | Meerrettich |
Diese Anwendungen sind ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen der beiden Pflanzenschutzmittel bleiben von der Entscheidung unberührt.
Der Widerruf gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. (BVL)
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