BVL: Notfallzulassung für Benevia in Radieschen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach sorgfältiger Überprüfung eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Benevia für den Zeitraum von 120 Tagen erteilt.

Das BVL hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Benevia in Radieschen erteilt. Bild: GABOT.

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Sie gilt ausschließlich im Gemüsebau gegen Kleine Kohlfliege an Radieschen. Diese Notfallzulassung darf nur von beruflichen Anwendern in Anspruch genommen werden. Ein Einsatz im Haus- und Kleingarten ist nicht möglich. Die Notfallzulassung für Benevia ist für Radieschen notwendig, da es keine wirksamen Behandlungsalternativen gibt. Auch 2019 wird aufgrund der Witterungsbedingungen ein hohes Aufkommen der Kleinen Kohlfliege beobachtet.

Benevia ist bereits regulär in Deutschland gegen Kartoffelkäfer in Kartoffeln zugelassen. Es enthält den Wirkstoff Cyantraniliprole, der in der EU im Jahr 2016 zur Anwendung in Pflanzenschutzmitteln bis 2026 genehmigt wurde.

Die Notfallzulassung erfüllt alle Kriterien des Pflanzenschutzrechts, insbesondere zum Schutz des Naturhaushalts. Zum Schutz von Organismen auf Nichtzielflächen, auch in Gewässern, müssen Mindestabstände eingehalten werden bzw. die Ausbringung muss mit verlustmindernder Technik erfolgen. Benevia ist als bienengefährlich (B1) eingestuft. Es darf daher nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden. Das gilt auch für Unkräuter. Radieschen werden vor der Blüte geerntet. (BVL)

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