BVL: Widerruf der Zulassung von Triadimenol

Die Zulassung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Triadimenol wurde zum 31. August 2019 widerrufen.

Die EU-Genehmigung für Triadimenol als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln endet gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 am 31. August 2019 durch Zeitablauf. Bild: GABOT.

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Triadimenol zum 31. August 2019. Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:

  • Baytan 3 (Zulassungsnummer 007384-00)
  • Ceralo (Zulassungsnummer 005947-00)
  • Matador (Zulassungsnummer 024208-00)

Da der Widerruf auf Antrag der Zulassungsinhaber erfolgt, gilt nach dem Widerruf eine Abverkaufsfrist bis zum 29. Februar 2020 und eine Aufbrauchfrist bis zum 28. Februar 2021. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Hintergrund

Die EU-Genehmigung für Triadimenol als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln endet gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 am 31. August 2019 durch Zeitablauf. Ein Antrag auf Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung wurde nicht gestellt. (BVL)

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