BGL: Bundesregierung muss Wort halten

Der Deutsche Bundestag entscheidet in Kürze über das Vergabebeschleunigungsgesetz. BGL-Präsident Thomas Banzhaf ruft die Abgeordneten auf, den Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe beizubehalten: "Die Vergabe in Losen ist für die mittelständischen Betriebe im Garten- und Landschaftsbau essenziell. Die Abgeordneten müssen jetzt ein klares Signal für den Mittelstand setzen. Wer die Losvergabe aufweicht, schwächt genau die Betriebe, die in ihren Regionen wichtige Arbeitgeber sind."

BGL-Präsident Thomas Banzhaf. Bild: Rottenkolber/BGL.

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Aus der Sicht des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) muss der Losgrundsatz bei Vergaben der öffentlichen Hand uneingeschränkt erhalten bleiben. Eine zunehmende Verlagerung von Aufträgen an Generalunternehmerinnen und -unternehmer würde den Ausschluss von mittelständischen Unternehmen bedeuten.

„Unsere Mitgliedsbetriebe sind für die Kommunen die Ansprechpartner für das Bauen mit Grün. Sie kennen die Gegebenheiten vor Ort am besten und setzen Grünmaßnahmen fachgerecht um. Vergabebeschleunigung durch Vergabe an große Konzerne ist ein Weg, der in die Sackgasse führt, weil er lokale Wertschöpfung und damit Arbeitsplätze gefährdet. Deshalb rufe ich die Abgeordneten dazu auf, ein klares Bekenntnis für den Mittelstand abzugeben: Erhalten Sie die Losvergabe! Erhalten Sie Ihre lokalen Betriebe!“, fordert Banzhaf.

Der BGL ist aktives Mitglied der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) und setzt sich auch in diesem Rahmen für die politischen Interessen seiner Mitgliedsbetriebe auf Bundesebene ein. (BGL)

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