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BfR: Glyphosatbewertung erfolgte qualitätsgesichert und unabhängig
Am 11. Oktober 2017 fand im Europäischen Parlament in Brüssel zum Thema „Monsanto Papers und Glyphosat“ eine gemeinsame Anhörung des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit statt. Expertinnen und Experten beteiligter europäischer Behörden, wie beispielsweise der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), und auch Vertreter von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder Universitäten diskutierten sowohl über das Ergebnis als auch das Verfahren zur Genehmigung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat. Nach Konsultation mit jedem einzelnen EU-Mitgliedsstaat und öffentlichen Anhörungen ist die EU-Risikobewertung zur erneuten Wirkstoffgenehmigung von Glyphosat durch die EFSA und anschließend die EU-Gefahrenbewertung zur Einstufung und Kennzeichnung durch die Europäische Agentur für Chemikaliensicherheit (ECHA) abgeschlossen worden. Sämtliche Bewertungsbehörden europa- und weltweit, denen die Originaldaten der Antragsteller vorlagen, kommen nach eigener Bewertung mittels etablierter international anerkannter toxikologischer Standardverfahren zu dem Schluss, dass Glyphosat nach derzeitigem Stand des Wissens nicht - wie von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) vorgeschlagen - als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ einzustufen ist. „Angesichts dieser einheitlichen Bewertung der Fachbehörden weltweit liegt eine wissenschaftlich fundierte Basis für die Entscheidung über die Wiedergenehmigung von Glyphosat durch die Politik vor“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Die in der Öffentlichkeit geführte Diskussion bezieht sich zumeist nicht auf das Ergebnis der wissenschaftlichen Bewertung, sondern auf Verfahrensfragen. Das BfR fordert schon seit langem eine Erhöhung der Transparenz bei den Originaldaten, damit die europäische Bewertung umfassend nachvollzogen werden kann“, ergänzt Hensel.
Das BfR hatte dem Ausschuss des EU-Parlaments für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) angeboten, an der öffentlichen Anhörung des EU-Parlaments teilzunehmen, sollte dafür eine besondere Notwendigkeit vorliegen.
Integraler Bestandteil der Neubewertung war die Risikobewertung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat. Diese ist nach Konsultationen mit allen 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der EFSA und der Europäischen Agentur für Chemikaliensicherheit (ECHA) abgeschlossen worden. Jede einzelne Bewertungsbehörde europa- und weltweit, der die Originaldaten der Antragsteller vorlag, kam nach eigener Bewertung mittels etablierter international anerkannter toxikologischer Standardverfahren ebenfalls zu dem Schluss, dass Glyphosat nach derzeitigem Stand des Wissens nicht als krebserregend einzustufen ist. Nach Veröffentlichung des IARC-Berichtes hat das BfR als Berichterstatter erneut auch die zusätzlichen Publikationen, die Grundlage für die IARC-Bewertung waren, geprüft.
Teilnehmer der Anhörung im EU-Parlament war auch der NGO-Berater Christopher Portier, der in der Anhörung behauptet hat, dass nur das BfR die Originaldaten bewertet habe. Dies ist nicht zutreffend. Berichterstattender Mitgliedsstaat war die Bundesrepublik Deutschland. EFSA und ECHA haben klargestellt, dass sie und ihre unabhängigen Expertengremien zusätzlich zur BfR-Bewertung und den Kommentierungen der Mitgliedsstaaten auch die Originaldaten zur Verfügung hatten. Portier hatte sich auch im Mai 2017 in einem Offenen Brief an den Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker gewandt. Darin behauptete er, dass Tumorbefunde in Tierstudien angeblich bei der europäischen Risikobewertung nicht berücksichtigt worden seien. Dies wurde durch die EFSA mit ausdrücklichem Bezug auf die Originaldaten in den entsprechenden Studien mittlerweile widerlegt. Alle genannten Originalstudien sind entsprechend ihrer Verlässlichkeit und Relevanz in den Bewertungen der europäischen Behörden berücksichtigt und gemäß der abgestimmten wissenschaftlichen Prinzipien und der geltenden technischen Leitfäden der EU bewertet worden.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigte in der heutigen Anhörung erneut, dass das BfR keineswegs, wie im Falle von Glyphosat von vereinzelten Kreisen behauptet, die Sicht der Antragsteller und deren Interpretation entsprechender Studien unkritisch und ungeprüft übernommen habe. Bei der Erstellung des Renewal Assessment Report (RAR) ist es auch üblich, dass der berichterstattende Mitgliedsstaat Texte aus Originalstudien und Studienzusammenfassungen der Antragsteller nach kritischer Überprüfung integrieren kann, wenn er diesen zustimmt.
Deutschland wurde für das europäische Genehmigungsverfahren von Glyphosat als Berichterstatter beauftragt. Dabei hat nicht nur das BfR die Bewertung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Glyphosat vorgenommen. Vielmehr haben auch die anderen deutschen Behörden Julius-Kühn-Institut (JKI), Umweltbundesamt (UBA) sowie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ihre Zuarbeiten für den Renewal Assessment Report auf Basis des Dossiers der Antragsteller erstellt. Dieser RAR einschließlich seiner Addenda wurde der EFSA als koordinierende Behörde für die nachfolgenden Verfahrensschritte zur Verfügung gestellt.
Sämtliche Arbeitsbereiche des BfR - Wissenschaft, Bewertung, Kommunikation und Verwaltung - sind seit 2010 gemäß der Qualitätsnorm DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Seit 2010 sind außerdem die Arbeitsbereiche Wissenschaft, Bewertung und Verwaltung vom TÜV Nord gemäß DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert. Mit den Zertifikaten dokumentiert das BfR international seine besonders hohen wissenschaftlichen Qualitätsstandards und zeigt, dass die bedeutende Aufgabe des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ernst genommen wird. (BfR)
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