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Glyphosat-Bericht: Plagiatsvorwurf durch Gutachten bestätigt
Der Bewertungsbericht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und damit die wissenschaftliche Grundlage für die von der EU-Kommission vorgeschlagene Zulassungsverlängerung von Glyphosat für weitere 10 Jahre erfüllt in wesentlichen Teilen die „Kriterien eines Textplagiats“. Zu diesem Ergebnis kommt das in Berlin vorgestellte Sachverständigengutachten des Plagiatprüfers Doz. Dr. Stefan Weber, in dem er drei ausgewählte Kapitel des BfR-Berichts zu den gesundheitlichen Risiken von Glyphosat mit entsprechenden Passagen aus dem Zulassungsantrag der Glyphosat-Hersteller vergleicht.
„Über zahlreiche Seiten hinweg wurden Textpassagen praktisch wörtlich übernommen. Die systematische Unterlassung von Quellenangaben und das gezielte Entfernen von Hinweisen auf die tatsächlichen Verfasser der Texte lässt sich nur als bewusste Verschleierung ihrer Herkunft deuten“ erklärt Plagiatsgutachter Weber: „Es ist offensichtlich, dass das BfR keine eigenständige Bewertung der zitierten Studien vorgenommen hat.“
Das BfR bekennt sich in seinen Leitlinien zu den Grundsätzen der guten wissenschaftlichen Praxis, wie sie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) für Universitäten und Forschungsinstitute in Deutschland festlegt. Plagiarismus ist laut DFG-Leitlinien ein klarer Ausdruck wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
„Durch das Gutachten von Stefan Weber ist jetzt unzweifelhaft belegt: Die Behörden haben ihren amtlichen Glyphosat-Persilschein zu großen Teilen einfach von Monsanto kopiert. Dabei hat mir die Bundesregierung auf meine ganz konkrete Nachfrage schon im Jahr 2015 versichert, der Bewertungsbericht stamme 'aus der Feder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesinstituts für Risikobewertung'“, erklärt Harald Ebner, Agrar-und Pestizidexperte der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen: „Eine Glyphosat-Neuzulassung darf es auf Basis dieser Plagiats-Risikobewertung nicht mehr geben. Die EU-Kommission müsste ihren Vorschlag jetzt eigentlich selbst einkassieren. Tut sie es nicht, müssen die EU-Staaten sie durch ein deutliches 'Nein' zum Zulassungsvorschlag dazu zwingen. Die noch geschäftsführenden Minister Schmidt und Hendricks dürfen jetzt keinesfalls noch eben schnell die Glyphosat-Neuzulassung durchwinken.“
„Wer abschreibt und sich dabei erwischen lässt, hat ein Glaubwürdigkeitsproblem“ erklärt der Toxikologe und Vorstand von PAN Germany, Dr. Peter Clausing: „Verschärft wird dieses Problem, wenn es sich beim Abschreibenden um eine Behörde handelt, die das Gesundheitsrisiko für 500 Mio. Europäer zu bewerten hatte. Fatal wird es letztlich, wenn die abgeschriebenen Inhalte wissenschaftlich falsch sind und aus der Feder eines Pestizidherstellers stammen, der ein vitales wirtschaftliches Interesse an einer Zulassung hat.“
Dass das Plagiieren von Texten aus dem Zulassungsantrag der Industrie nicht nur ein formaler Verstoß gegen die wissenschaftliche Redlichkeit ist, sondern entscheidenden Einfluss auf das Urteil der Behörde hatte, zeigt Dr. Helmut Burtscher-Schaden, Biochemiker bei der österreichischen Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 anhand eines Beispiels: „Die Krebsforscher der WHO erkannten in der überwiegenden Zahl publizierter Studien 'starke Beweise' für eine DNA-schädigende Wirkung, als krebsauslösenden Mechanismus. Doch das BfR widersprach der WHO und erklärte all diese Studien für 'nicht glaubwürdig' oder 'nicht relevant'. Tatsächlich berief sich die Behörde dabei ausschließlich auf die Argumente und Einschätzungen des Antragstellers.“
Das vorliegende Gutachten zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis bezieht sich auf drei ausgewählte Unterkapitel: „publizierte Studien“ zu den Themen Reproduktionstoxizität, Karzinogenität und Genotoxizität des Reports „Final addendum to the Renewal Assessment Report. Risk assessment [...] for the active substance GLYPHOSATE [...]“, erstellt vom BfR zwischen Mai 2012 und Oktober 2015. Jetzt ist eine gutachterliche Plagiatsprüfung des gesamten 4.322 Seiten starken Behördenberichts fällig. Denn das BfR hat in einer Stellungnahme das Abschreiben aus dem Zulassungsantrag der Industrie als übliche behördliche Praxis dargestellt und suggeriert, dass auch andere, an der Erstellung des Berichts beteiligte Institutionen wie das Julius-Kühn-Institut (JKI), das Umweltbundesamt (UBA) oder das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bei ihren Bewertungen zu Glyphosat derart vorgegangen seien. Das muss überprüft werden. (Quelle: IT.NRW)
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