Baumschulerlass: Wird unverändert verlängert

Die Verwaltungsarme Bewertungsmethode für Baumschulbetriebe bleibt bis 2021 erhalten.

Verwaltungsarme Bewertungsmethode für Baumschulbetriebe bleibt erhalten. Bild: GABOT.

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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sein Schreiben aus dem Jahr 2014 zur Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres 2020/2021 bzw. des Kalenderjahres 2021 unverändert verlängert. Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt den Erhalt der verwaltungsarmen Bewertungsmethode für Kulturen von Baumschulbetrieben.

Mit der Verlängerung des sogenannten Baumschulerlasses bleibt Baumschulbetrieben eine verwaltungsarme Bewertungsmethode zur Ermittlung des Wertes ihrer Kulturen zunächst erhalten.

Eine weitere Verlängerung ist bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres 2022/2023 bzw. des Kalenderjahres 2023 vorgesehen, wenn ab dem Kalenderjahr 2021 statistisch repräsentative Daten von Baumschulbetrieben der Bundesrepublik Deutschland vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn sich ausreichend Baumschulbetriebe am Betriebsvergleich Gartenbau beteiligten.

„Schon bei der letzten Verlängerung des Baumschulerlasses im Jahr 2014 hatte das Bundesfinanzministerium darauf hingewiesen, dass die Datenbasis zur Fortführung der pauschalierenden Bewertungsmethode nach seiner Auffassung zu gering sei“, betonte Helmut Rüskamp, Vorsitzender des Arbeitsausschusses für Recht und Steuern des ZVG.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat das Projekt „Betriebsvergleich 4.0“ gestartet, um mehr Betriebe für eine Teilnahme an diesem kostenlosen Betriebsvergleich zu gewinnen. So ist es durch eine frühzeitige Initiative des Berufsstands gelungen, eine erneute Verlängerung des Baumschulerlasses zu erreichen. (ZVG)

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