AbL: CRISPR-Patente blockieren konventionelle Pflanzenzucht

Recherchen von Keine Patente auf Saatgut! zu Patentanträgen aus dem Jahr 2023 zeigen, wie die Verfahren der Neuen Gentechnik (NGT) dazu missbraucht werden, um den Patentschutz auf konventionell gezüchtete Pflanzen auszuweiten.

Eine neue Recherche wurde jetzt der EU-Kommission in Brüssel zur Kenntnis gebracht.

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In vielen Fällen werden Genvarianten und Merkmale, die in bereits existierenden Pflanzen vorkommen, mit NGTs 'neu erfunden' um den Eindruck einer technischen Erfindung zu erwecken. Werden diese Patente erteilt, erstrecken sie sich sehr oft auch auf die konventionelle Züchtung. 

„Es gibt erhebliche Überlappungen zwischen den Patenten auf Gentechnik und Pflanzen aus den zufälligen Prozessen der üblichen Züchtung. Patente auf Pflanzensorten und die Pflanzenzucht sind in Europa verboten, die einzige Ausnahme betrifft gentechnische Verfahren. Die EU muss jetzt die Initiative ergreifen, um die Auslegung des Patentgesetzes zu korrigieren!“, fordert Christoph Then von Keine Patente auf Saatgut!.

Um die Pflanzen zu 'erfinden', werden genetische Merkmale, die in den bestehenden Pflanzenpopulationen entdeckt wurden, mit Werkzeugen wie der Gen-Schere CRISPR/Cas nachgeahmt. Zudem wird Zufallsmutagenese eingesetzt, um gleiche oder ähnliche Genvarianten zu erzeugen. Aus der Sicht der Züchtung sind diese Verfahren aber meist gar nicht notwendig, um die erwünschten Eigenschaften zu erhalten. Nur für die Firmen, die solche Patente anmelden, machen diese Verfahren Sinn: Sie können die Pflanzen als ihre 'Scheinerfindung' beanspruchen.

„Mit diesen Patentanträgen versuchen einige Firmen offensichtlich, konventionelle Züchter*innen in neue Abhängigkeiten zu bringen oder sogar aus dem Markt zu drängen. Werden sie erteilt, können die Patentinhaber*innen den Zugang zu den Pflanzen kontrollieren, mit und ohne Gentechnik”, warnt Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V.

Betroffene Pflanzenarten sind Tomaten, Karotten, Gurken, Salat, Brokkoli, Paprika, Spinat, Mais, Weizen, Gerste und Soja. In vielen der Patentanträge werden auch die Lebensmittel beansprucht, die von diesen Pflanzen gewonnen werden.

Die Patente auf diese 'Erfindungen' beanspruchen nicht nur NGT-Pflanzen, sondern auch solche aus zufälliger Mutagenese. Zuvor wurden Pflanzen mit zufälligen Mutationen ohne Patentansprüche auf den Markt gebracht und konnten von Züchter*innen frei verwendet werden, neue Sorten zu entwickeln und zu vermarkten.

Die Analyse der aktuellen Praxis des Europäischen Patentamtes zeigt, dass Patente auf Pflanzen mit zufälligen Mutationen auch tatsächlich erteilt werden. Obwohl die europäischen Gesetze Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzensorten verbieten, sind bereits mehr 1.000 Pflanzensorten in Europa von Patenten betroffen. Die vorliegenden Daten zeigen dabei, dass einzelne Patente Dutzende von Sorten umfassen können und dass mehrere Sorten von mehr als nur einem Patent betroffen sind.

Die Recherche wurde jetzt der EU-Kommission in Brüssel zur Kenntnis gebracht. Die Kommission bereitet derzeit einen Bericht über Patente auf NGT-Pflanzen vor. "Die EU muss jetzt klarstellen, dass, solange Patente auf Pflanzen erteilt werden, diese strikt auf gentechnische Verfahren begrenzt werden und keine anderen Methoden der Züchtung umfassen", sagt Johanna Eckhardt von Keine Patente auf Saatgut!. (ABL)

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