ZVG: Seht Nachjustierungsbedarf bei EU-Verpackungsverordnung

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) sieht Nachjustierungsbedarf bei der geplanten EU-Verpackungsverordnung. Insbesondere die Umsetzungsanforderungen für kleine und mittlere Unternehmen werden kritisch bewertet.

Vor allem für Transportverpackungen gibt es schon jetzt umfängliche Nachweis- und Dokumentationspflichten. Bild: GABOT.

„Schon jetzt beklagen die Gartenbaubetriebe den durch das Verpackungsgesetzt vorgegebenen umfänglichen Nachweis- und Dokumentationsumfang, vor allem für Transportverpackungen“ heißt es in der jetzt veröffentlichten Stellungnahme. Zusätzlicher Dokumentations- und Berichtsaufwand müsse unbedingt vermeiden werden.

Der ZVG geht davon aus, dass die erweitere Herstellerverantwortung wie bisher durch die Beteiligten am Rücknahmesystem umgesetzt wird. Andere Regelungen seien für die gärtnerischen Betriebe nicht leistbar. Klargestellt werden muss, dass die neuen Pflichten den Produzenten, aber nicht den Gärtner als Erzeuger betreffen.

Die umfangreichen Kennzeichnungspflichten sowie die finanzielle Verantwortung für Recyclatanteile bei Verpackungen müssen eindeutig und ausschließlich auf die Produzenten der Verpackungen beschränkt werden.

Desweiteren wird die erhebliche Ausweitung für kompostierbare Verpackungen kritisert, zu denen auch Aufkleber auf Obst und Gemüse, sowie Leichtverpackungen oder Tragetaschen zählen. Jeglicher zusätzlicher Eintrag von Kunststoffprodukten und Mikroplastik muss vermieden werden. (ZVG)

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Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) sieht Nachjustierungsbedarf bei der geplanten EU-Verpackungsverordnung. Insbesondere die Umsetzungsanforderungen für kleine und mittlere Unternehmen werden kritisch bewertet.

Vor allem für Transportverpackungen gibt es schon jetzt umfängliche Nachweis- und Dokumentationspflichten. Bild: GABOT.

„Schon jetzt beklagen die Gartenbaubetriebe den durch das Verpackungsgesetzt vorgegebenen umfänglichen Nachweis- und Dokumentationsumfang, vor allem für Transportverpackungen“ heißt es in der jetzt veröffentlichten Stellungnahme. Zusätzlicher Dokumentations- und Berichtsaufwand müsse unbedingt vermeiden werden.

Der ZVG geht davon aus, dass die erweitere Herstellerverantwortung wie bisher durch die Beteiligten am Rücknahmesystem umgesetzt wird. Andere Regelungen seien für die gärtnerischen Betriebe nicht leistbar. Klargestellt werden muss, dass die neuen Pflichten den Produzenten, aber nicht den Gärtner als Erzeuger betreffen.

Die umfangreichen Kennzeichnungspflichten sowie die finanzielle Verantwortung für Recyclatanteile bei Verpackungen müssen eindeutig und ausschließlich auf die Produzenten der Verpackungen beschränkt werden.

Desweiteren wird die erhebliche Ausweitung für kompostierbare Verpackungen kritisert, zu denen auch Aufkleber auf Obst und Gemüse, sowie Leichtverpackungen oder Tragetaschen zählen. Jeglicher zusätzlicher Eintrag von Kunststoffprodukten und Mikroplastik muss vermieden werden. (ZVG)

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