FloraHolland: Auswirkungen des Verpackungsgesetzes

Ab 1. Januar 2019 gilt in Deutschland ein neues Verpackungsgesetz. Das hat insbesondere Folgen für "Business to Consumer (B2C)"-Verpackungen. Für diese gilt künftig eine Registrierungs- und Meldepflicht. Ziel dieses Gesetzes ist es, das Recycling dieser Verpackungen besser zu regeln.

Ab 1. Januar 2019 gilt in Deutschland ein neues Verpackungsgesetz. Bild: GABOT.

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Was bedeutet das für Kunden und Anlieferer von Royal FloraHolland? Das neue Gesetz gilt für den Eigentümer des Produkts mit Verpackung ab dem Zeitpunkt, an dem es die deutsche Grenze passiert. Welche Verpackung fällt unter dieses Gesetz?

Das neue Verpackungsgesetz gilt für "Business to Consumer" -Verpackungen. Das sind alle Verpackungen, sowohl für Pflanzen als auch für Blumen, die dafür vorgesehen sind, den Verbraucher zu erreichen. Darunter fallen beispielsweise:
• Hüllen oder Verpackungsfolien
• Etiketten
• Aufkleber
• Kartonverpackungen
• Kunststoff-Pflanztöpfe, die der Verbraucher gleich nach dem Kauf entfernt (wie bei Gartenpflanzen)

Welche Verpackung fällt nicht unter dieses Gesetz?

Ist ein Topf dafür gedacht, für die gesamte Lebensdauer der Pflanze an dieser zu verbleiben, gehört er nicht zu den B2C-Verpackungen und fällt damit nicht unter das neue Gesetz. Gleiches gilt für Transportverpackungen, wie z.B. Pflanzentrays. Diese Verpackungen werden als "Business to Business (B2B)"-Verpackungen eingestuft.

Verantwortlich für die Meldung

Entscheidend für die Pflicht zur Einhaltung dieses neuen Gesetzes ist, wer Eigentümer des Produkts mit der Verpackung zum Zeitpunkt des Passierens der deutschen Grenze ist:

 

SituationWer ist für die Deklaration verantwortlich?
Anlieferung zum Verkauf bei VRM  Anlieferer

Direktverkauf an deutschen Käufer:

1. Ist der Lieferant zum Zeitpunkt des Grenzübertritts Eigentümer Anlieferer

2. Ist der Käufer zum Zeitpunkt des Grenzübertritts Eigentümer? (Verkauf "ab Gärtnerei)

Käufer

Lieferant verkauft an Handelsunternehmen, das dann exportiert

Handelsunternehmen

Vermeiden Sie Geldbußen und melden Sie sich an

Wenn Sie für die Meldung verantwortlich sind, lautet die Empfehlung:
Registrieren Sie sich bei der sog. Zentralstelle Verpackungsregister. Schließen Sie einen Lizenzvertrag mit einem Recyclingbetrieb über die Menge an Verkaufsverpackungen ab, die Sie auf den deutschen Markt bringen. Ihre Gebühren werden nach dem Gesamtgewicht errechnet, das Sie in Umlauf bringen.

Royal FloraHolland weist ausdrücklich darauf hin, dass man ohne Registrierung ab dem 1. Januar 2019 gegen das Gesetz verstößt, was zu hohen Geldbußen führen kann.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu der neuen Gesetzgebung gibt es unter www.verpackungsregister.org.

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