Verpackungsgesetz: Was ändert sich zum 1. Januar 2019?

Was besonders auf kleine Unternehmen und Onlinehändler durch das neue Gesetz zukommt, erklärt ein neues Video des Grünen Punkts.

Was besonders auf kleine Unternehmen und Onlinehändler durch das neue Gesetz zukommt, erklärt ein neues Video des Grünen Punkts.

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Der 1. Januar 2019 ist Stichtag – dann tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft, das die derzeitige Verpackungsverordnung ablöst. Achtung Onlinehändler und Betreiber kleiner Onlineshops! Für diese Unternehmen sind die Änderungen des VerpackG besonders wichtig, denn sie sind verpflichtet, ihre Verpackungen, die sich an den privaten Endverbrauch richten, bei einem dualen System zu beteiligen. Diese Pflicht gilt zwar auch schon heute, aber mit dem VerpackG kommen ganz neue Registrierungspflichten auf die Unternehmen zu.

Wie Unternehmen den Anmeldeprozess meistern und noch viel mehr erklärt der Grüne Punkt in einem neuen Erklärfilm zum VerpackG. Alle Details zum neuen VerpackG finden Sie außerdem im Internet unter www.gruener-punkt.de/verpackg.

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