Österreich: Gesetzliche Änderungen zu Registrierkassen ab 01.01.2016

Die aktuelle Registrierkassensicherheits-Verordnung, die ab Januar 2016 in Kraft treten wird, bringt grundlegende Änderungen für die Gewerbetreibenden in Österreich mit sich.

Die aktuelle Registrierkassensicherheits-Verordnung, die ab Januar 2016 in Kraft treten wird, bringt grundlegende Änderungen für die Gewerbetreibenden in Österreich mit sich.

Die PosBill Kassensoftware erfüllt die Richtlinien der Registrierkassenpflicht für Österreich und entspricht den Anforderungen der österreichischen Kassenrichtlinie E131.

Inhalt der Registrierkassensicherheits-Verordnung
Die Registrierkassensicherheits-Verordnung (RKS-V-Verfahren) sieht vor, dass Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 15.000€ einer Registrierkassenpflicht unterliegen. Diese gilt erweitert für Anbieter mobiler Dienste, z.B. mobile Frisöre u.ä. Dienstleister. Diese müssen zwar keine Kasse mit sich führen, sind bei Rückkehr aber dazu verpflichtet die Umsätze in der Kasse direkt zu erfassen.

Was bedeutet das RKS-V-Verfahren für Gewerbetreibende, die bisher keine Kasse hatten?
Unternehmer, die bisher keine Kassa hatten, müssen sich eine Kassa anschaffen, die den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Was bedeutet das RKS-V-Verfahren für Gewerbetreibende, die bisher keine Kassa hatten?
Diese Gewerbetreibenden müssen sich darüber informieren, ob die verwendete Software der Registrierkassensicherheits-Verordnung entspricht oder ob gegebenenfalls ein Update des Softwareherstellers zur Verfügung gestellt wird.

Gibt es die Möglichkeit von Förderungen für Kleinunternehmer?
Es ist vorgesehen, dass Unternehmen, die auf das System umrüsten müssen, eine Prämie von 200€ erhalten. Nach bisherigen Verlautbarungen ist in der Registrierkassensicherheits-Verordnung die Möglichkeit vorgesehen, dass Betriebe, die frühzeitig ihre Registrierkassensysteme umstellen, die Anschaffungskosten abschreiben können. (PresseBox)

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Österreich: Gesetzliche Änderungen zu Registrierkassen ab 01.01.2016

Die aktuelle Registrierkassensicherheits-Verordnung, die ab Januar 2016 in Kraft treten wird, bringt grundlegende Änderungen für die Gewerbetreibenden in Österreich mit sich.

Die aktuelle Registrierkassensicherheits-Verordnung, die ab Januar 2016 in Kraft treten wird, bringt grundlegende Änderungen für die Gewerbetreibenden in Österreich mit sich.

Die PosBill Kassensoftware erfüllt die Richtlinien der Registrierkassenpflicht für Österreich und entspricht den Anforderungen der österreichischen Kassenrichtlinie E131.

Inhalt der Registrierkassensicherheits-Verordnung
Die Registrierkassensicherheits-Verordnung (RKS-V-Verfahren) sieht vor, dass Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 15.000€ einer Registrierkassenpflicht unterliegen. Diese gilt erweitert für Anbieter mobiler Dienste, z.B. mobile Frisöre u.ä. Dienstleister. Diese müssen zwar keine Kasse mit sich führen, sind bei Rückkehr aber dazu verpflichtet die Umsätze in der Kasse direkt zu erfassen.

Was bedeutet das RKS-V-Verfahren für Gewerbetreibende, die bisher keine Kasse hatten?
Unternehmer, die bisher keine Kassa hatten, müssen sich eine Kassa anschaffen, die den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Was bedeutet das RKS-V-Verfahren für Gewerbetreibende, die bisher keine Kassa hatten?
Diese Gewerbetreibenden müssen sich darüber informieren, ob die verwendete Software der Registrierkassensicherheits-Verordnung entspricht oder ob gegebenenfalls ein Update des Softwareherstellers zur Verfügung gestellt wird.

Gibt es die Möglichkeit von Förderungen für Kleinunternehmer?
Es ist vorgesehen, dass Unternehmen, die auf das System umrüsten müssen, eine Prämie von 200€ erhalten. Nach bisherigen Verlautbarungen ist in der Registrierkassensicherheits-Verordnung die Möglichkeit vorgesehen, dass Betriebe, die frühzeitig ihre Registrierkassensysteme umstellen, die Anschaffungskosten abschreiben können. (PresseBox)

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