Kassengesetz: Handel braucht Planungssicherheit

Planungssicherheit für die Handelsunternehmen bei der Umsetzung des Gesetzes zu manipulationssicheren Registrierkassen fordert der Handelsverband Deutschland (HDE).

Planungssicherheit für die Handelsunternehmen bei der Umsetzung des Gesetzes zu manipulationssicheren Registrierkassen fordert der HDE.

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Das Ende vergangenen Jahres beschlossene Kassengesetz verpflichtet die Einzelhändler dazu, bis Ende 2019 auf manipulationssichere Registrierkassen umzurüsten. Bisher allerdings gibt es noch keine Vorgaben, welche technischen Standards die Kassen dann erfüllen sollen. Für die Einzelhändler führt dies womöglich dazu, dass sie erst 2019 die erforderliche Technologie kaufen können, dann aber unter zeitlichem Höchstdruck agieren müssen. Darüber hinaus sind Unternehmen, bei denen im Jahr 2018 oder 2019 Kasseninvestitionen anstehen, mit großen Unsicherheiten konfrontiert. Denn diese müssen dann womöglich Kassentechnologie kaufen, bei der klar ist, dass sie kurze Zeit später veraltet ist und teuer aufgerüstet werden muss. „Die Bundesregierung muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Manipulationsschutztechnologie zeitnah entwickelt und am Markt verfügbar ist“, so HDE-Steuerexperte Jochen Bohne.

Außerdem brauchen die Händler Planungssicherheit bei den Ausnahmeregelungen. Denn die Unternehmen müssen rechtzeitig wissen, ob sie die neuen Vorgaben in vollem Umfang zu erfüllen haben oder mit Erleichterungsbewilligungen durch die Finanzverwaltung rechnen können. „Wenn die Planungssicherheit nicht zeitnah gewährleistet werden kann, dann muss der Starttermin für die neuen Kassenregelungen notfalls eben verschoben werden“, so Bohne weiter. Derzeit ist hier der 1. Januar 2020 vorgesehen. (PdH)

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