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ZVG: Begrüßt Übergangsregelung für elektronische Kassensysteme
Der ZVG hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass der Zeitplan für die Einführung der neuen Anforderungen unrealistisch ist und die technischen Voraussetzungen noch nicht vorhanden sind, unter anderem in seiner Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Anwendungserlass (§ 146a AO).
Dass auf der Sitzung der Arbeitsgruppe der Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder am 25. und 26. September 2019 beschlossen wurde, zumindest eine sogenannte Nichtaufgriffsregelung bis zum 30. September 2020 hinsichtlich der Implementierung von technischen Sicherheitseinrichtungen bei elektronischen Kassensystemen vorzusehen, war dringend erforderlich. Aktuell sind noch keine zertifizierten Sicherheitslösungen am Markt erhältlich. Die ersten werden voraussichtlich erst im Oktober 2019 verfügbar sein. Es war daher absehbar, dass eine flächendeckende Ausstattung der Kassen in Deutschland bis zum Stichtag 1. Januar 2020 nicht mehr möglich ist.
„Den Unternehmen des Gartenbaus wird somit mehr Zeit eingeräumt, ihre elektronischen Kassensysteme mit passenden Sicherheitseinrichtungen auszustatten“, betont ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Auch wer die Anschaffung neuer Registrierkassen plant, weil die bisher eingesetzten Systeme nicht mehr nachrüstbar sind, habe jetzt mehr Zeit.
Genauso richtig ist der Beschluss – so Mertz weiter – dass die Meldung der Kassensysteme an die Finanzverwaltung erst erfolgen müsse, wenn es dazu ein elektronisches Meldeverfahren gibt. „Ich wünsche mir für die Zukunft, dass den Unternehmen erst Pflichten auferlegt werden, wenn diese auch wirklich technisch umsetzbar sind“. (ZVG)
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