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Neue Gewächshausbaunorm: Kann viel Ärger bereiten
Ernste Sorgen macht sich Wolfgang Kräss, der für die INDEGA die Arbeit im DIN-Normenausschuss Gewächshausbau begleitet. "Es gibt von Seiten der Bauaufsichtsbehörde unbestreitbar starke Tendenzen, den gesamten Gewächshausbau nach dem neuen Eurocode-Paket DIN EN 1990-1999 künftig wie ganz normale Stahlhochbauten zu behandeln", sagt Kräss. Im Klartext würde dies den Wegfall der Sonderregelungen für Wind- und Schneelasten sowie für die Überkopfverglasung bedeuten. Da die Länder für diese Regelungen zuständig sind, gilt es gerade auf Länderebene hohe Achtsamkeit walten zu lassen..
Es handelt sich dabei um die Sonderregelungen in der Gewächshausfachnorm DINV 11535-1: 1998-02 und um die bauaufsichtliche Anerkennung von Gewächshäusern als Sonderkonstruktionen nach lfd. Nr. 2.7.9 in der LTB (Liste der Technischen Baubestimmungen) der Länder. Für die Überkopfverglasung ist die Freistellung von der TRLV für Kulturgewächshäuser (neu: Produktionsgewächshäuser) nach LTB, Anlage 2.6/1 zweiter Spiegelstrich notwendig.
Diese bauaufsichtlichen Regelungen werden mit Einführung des Eurocodes neu geschrieben, wobei die Gefahr besteht, dass die Gelegenheit genutzt wird, die Gewächshaus-Sonderregelungen entfallen zu lassen. Als bremsende Kraft sieht Kräss das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), das sich von in der Vergangenheit entstandenen Missverständnissen auch durch wissenschaftlich gesicherte Berichte und Stellungnahmen nicht so leicht wieder abbringen lässt.
Aus Sicht der INDEGA ist die Brisanz des Themas offensichtlich noch nicht überall erkannt. „Als INDEGA können wir nur auf Fakten sowie vorliegende Untersuchungen hinweisen und versuchen mit fachlichen Argumenten das Schlimmste zu verhindern“, erläutert Kräss als Inhaber von Kräss GlasCon die Vorgehensweise der Interessenvertretung der deutschen Industrie für den Gartenbau. „Zusätzlich ist es aber dringend notwendig auf politischer Ebene aktiv zu werden.“ Für Kräss sind hier die Gartenbauverbände auf Bundes- und Landesebene gefordert, in ihren Anstrengungen nicht nachzulassen, diese wenn möglich noch zu steigern.
Im Wesentlichen geht es darum, im Interesse der Gärtner die Sonderregelungen für den Bau von Produktionsgewächshäusern auch nach der neuen Norm festzuschreiben. So liegt die auf 25 Kilogramm reduzierte Schneelast der DIN 11535 deutlich unter dem, was sonst für Unterkonstruktionen nach DIN EN 1991-1-3/NA anzusetzen wäre. Fachlich lässt sich dies mit einem völlig anderen Schnee- Abtau- und -Abrutschverhalten auf Gewächshausdächern, mit der kleineren Nutzungsdauer und mit geringeren Sicherheitsanforderungen an die der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Kulturflächen begründen.
Ähnlich verhält es sich bei den Windlasten, wie es Prof. Dr. Puthli vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und Obmann des zuständigen DIN-Normenausschusses erst kürzlich wieder in einer detaillierten Abhandlung zum Bemessungskonzept von Gewächshäusern in der Zeitschrift Stahlbau beschrieben hat. Für Betroffene, die nicht jeden Tag mit dem immer umfangreicher werdenden Normenpaket zu tun haben, ist dies bisweilen schwer zu durchblicken, so dass wichtige Details übersehen oder in ihrer Brisanz unerkannt bleiben. „Wir sind deshalb Prof. Dr. Puthli sehr dankbar, dass er uns detailliert auf die Gefahren hingewiesen hat und sehen in ihm einen guten Anwalt für die Interessen des Gartenbaus,“ betont Kräss.
Würden die Sonderregelungen bei den Schnee- und Windlasten wegfallen, müssten Gewächshäuser künftig mit deutlich stärkeren Konstruktionen gebaut werden, die nicht nur teurer sind sondern auch noch Lichtverluste mit sich bringen. Doch damit nicht genug. Alle Gewächshäuser müssten zudem mit Verbundssicherheitsglas (VSG-Glas) eingedeckt sein oder mit Netzunterspannungen ausgestattet werden, wie es bisher nur über Verkehrsflächen von Verkaufsgewächshäusern aus Gründen des Personenschutzes vorgeschrieben ist. „Auch das ist nicht ohne Lichtverlust und Kostensteigerung machbar“, sagt Kräss. Zudem würde sich daraus erneut ein Wettbewerbsnachteil im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ergeben, in denen diese Vorschriften nicht gelten.
Als Vertreter der INDEGA ruft Kräss die gärtnerischen Berufsverbände auf Landes- und Bundesebene zu einem verstärkten Engagement auf. „Da das Baurecht auf Länderebene verankert ist, ist es zwingend notwendig, auch dort politisch aktiv zu werden.“ Die wesentliche Last sieht er beim Zentralverband Gartenbau, der auf all seinen Kanäle aktiv werden müsste. Dabei geht es vor allem darum, Fachleuten im Normenausschuss den Rücken zu stärken und ihnen so notwendige Kompetenz zu verleihen, um Fehlentwicklungen Einhalt zu gebieten.
„Ich möchte das beispielhaft noch einmal an dem Thema Schneelast deutlich machen“, geht Kräss ins Detail. „ Nach den Vorstellungen der Bauaufsicht sollte der DIN-Normenausschuss Gewächshausbau (NA 005-08-25 Gewächshausbau) für den Ansatz reduzierter Schneelasten die notwendigen Bedingungen für die Gewächshäuser formulieren. Das ist geschehen. Danach hat die Bauaufsicht dem NA Gewächshausbau jedoch nicht die Autorisierung zur Festlegung von Lasten für Gewächshauskonstruktionen übertragen, sondern die Zustimmung aller anderen Normenausschüsse verlangt. Der DIN-Normenunterausschuss Schnee ist aber für das Abtauen von Schnee oder die geringere Nutzungsdauer nicht zuständig und hat sich daher nicht dazu geäußert. „Das zeigt geradezu klassisch auf, wie unverständlich das Vorgehen des DIBt ist.“ Jedem sei eigentlich klar, dass die den Gewächshausbau betreffenden Angelegenheiten nur der DIN-Normenauschuss Gewächshausbau selbst regeln kann, in dem die interessierten und informierten Kreise und Fachverbände vertreten sind.
„Wenn die Industrie hier gemeinsam mit den Gärtnern aktiv werden könnte, wäre das überaus hilfreich. Gartenbau und Industrie müssen gemeinsam die Bedrohung für die gartenbauliche Unterglasproduktion abwenden.“ (Quelle: INDEGA)
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Neue Gewächshausbaunorm: Kann viel Ärger bereiten
Ernste Sorgen macht sich Wolfgang Kräss, der für die INDEGA die Arbeit im DIN-Normenausschuss Gewächshausbau begleitet. "Es gibt von Seiten der Bauaufsichtsbehörde unbestreitbar starke Tendenzen, den gesamten Gewächshausbau nach dem neuen Eurocode-Paket DIN EN 1990-1999 künftig wie ganz normale Stahlhochbauten zu behandeln", sagt Kräss. Im Klartext würde dies den Wegfall der Sonderregelungen für Wind- und Schneelasten sowie für die Überkopfverglasung bedeuten. Da die Länder für diese Regelungen zuständig sind, gilt es gerade auf Länderebene hohe Achtsamkeit walten zu lassen..
Es handelt sich dabei um die Sonderregelungen in der Gewächshausfachnorm DINV 11535-1: 1998-02 und um die bauaufsichtliche Anerkennung von Gewächshäusern als Sonderkonstruktionen nach lfd. Nr. 2.7.9 in der LTB (Liste der Technischen Baubestimmungen) der Länder. Für die Überkopfverglasung ist die Freistellung von der TRLV für Kulturgewächshäuser (neu: Produktionsgewächshäuser) nach LTB, Anlage 2.6/1 zweiter Spiegelstrich notwendig.
Diese bauaufsichtlichen Regelungen werden mit Einführung des Eurocodes neu geschrieben, wobei die Gefahr besteht, dass die Gelegenheit genutzt wird, die Gewächshaus-Sonderregelungen entfallen zu lassen. Als bremsende Kraft sieht Kräss das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), das sich von in der Vergangenheit entstandenen Missverständnissen auch durch wissenschaftlich gesicherte Berichte und Stellungnahmen nicht so leicht wieder abbringen lässt.
Aus Sicht der INDEGA ist die Brisanz des Themas offensichtlich noch nicht überall erkannt. „Als INDEGA können wir nur auf Fakten sowie vorliegende Untersuchungen hinweisen und versuchen mit fachlichen Argumenten das Schlimmste zu verhindern“, erläutert Kräss als Inhaber von Kräss GlasCon die Vorgehensweise der Interessenvertretung der deutschen Industrie für den Gartenbau. „Zusätzlich ist es aber dringend notwendig auf politischer Ebene aktiv zu werden.“ Für Kräss sind hier die Gartenbauverbände auf Bundes- und Landesebene gefordert, in ihren Anstrengungen nicht nachzulassen, diese wenn möglich noch zu steigern.
Im Wesentlichen geht es darum, im Interesse der Gärtner die Sonderregelungen für den Bau von Produktionsgewächshäusern auch nach der neuen Norm festzuschreiben. So liegt die auf 25 Kilogramm reduzierte Schneelast der DIN 11535 deutlich unter dem, was sonst für Unterkonstruktionen nach DIN EN 1991-1-3/NA anzusetzen wäre. Fachlich lässt sich dies mit einem völlig anderen Schnee- Abtau- und -Abrutschverhalten auf Gewächshausdächern, mit der kleineren Nutzungsdauer und mit geringeren Sicherheitsanforderungen an die der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Kulturflächen begründen.
Ähnlich verhält es sich bei den Windlasten, wie es Prof. Dr. Puthli vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und Obmann des zuständigen DIN-Normenausschusses erst kürzlich wieder in einer detaillierten Abhandlung zum Bemessungskonzept von Gewächshäusern in der Zeitschrift Stahlbau beschrieben hat. Für Betroffene, die nicht jeden Tag mit dem immer umfangreicher werdenden Normenpaket zu tun haben, ist dies bisweilen schwer zu durchblicken, so dass wichtige Details übersehen oder in ihrer Brisanz unerkannt bleiben. „Wir sind deshalb Prof. Dr. Puthli sehr dankbar, dass er uns detailliert auf die Gefahren hingewiesen hat und sehen in ihm einen guten Anwalt für die Interessen des Gartenbaus,“ betont Kräss.
Würden die Sonderregelungen bei den Schnee- und Windlasten wegfallen, müssten Gewächshäuser künftig mit deutlich stärkeren Konstruktionen gebaut werden, die nicht nur teurer sind sondern auch noch Lichtverluste mit sich bringen. Doch damit nicht genug. Alle Gewächshäuser müssten zudem mit Verbundssicherheitsglas (VSG-Glas) eingedeckt sein oder mit Netzunterspannungen ausgestattet werden, wie es bisher nur über Verkehrsflächen von Verkaufsgewächshäusern aus Gründen des Personenschutzes vorgeschrieben ist. „Auch das ist nicht ohne Lichtverlust und Kostensteigerung machbar“, sagt Kräss. Zudem würde sich daraus erneut ein Wettbewerbsnachteil im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ergeben, in denen diese Vorschriften nicht gelten.
Als Vertreter der INDEGA ruft Kräss die gärtnerischen Berufsverbände auf Landes- und Bundesebene zu einem verstärkten Engagement auf. „Da das Baurecht auf Länderebene verankert ist, ist es zwingend notwendig, auch dort politisch aktiv zu werden.“ Die wesentliche Last sieht er beim Zentralverband Gartenbau, der auf all seinen Kanäle aktiv werden müsste. Dabei geht es vor allem darum, Fachleuten im Normenausschuss den Rücken zu stärken und ihnen so notwendige Kompetenz zu verleihen, um Fehlentwicklungen Einhalt zu gebieten.
„Ich möchte das beispielhaft noch einmal an dem Thema Schneelast deutlich machen“, geht Kräss ins Detail. „ Nach den Vorstellungen der Bauaufsicht sollte der DIN-Normenausschuss Gewächshausbau (NA 005-08-25 Gewächshausbau) für den Ansatz reduzierter Schneelasten die notwendigen Bedingungen für die Gewächshäuser formulieren. Das ist geschehen. Danach hat die Bauaufsicht dem NA Gewächshausbau jedoch nicht die Autorisierung zur Festlegung von Lasten für Gewächshauskonstruktionen übertragen, sondern die Zustimmung aller anderen Normenausschüsse verlangt. Der DIN-Normenunterausschuss Schnee ist aber für das Abtauen von Schnee oder die geringere Nutzungsdauer nicht zuständig und hat sich daher nicht dazu geäußert. „Das zeigt geradezu klassisch auf, wie unverständlich das Vorgehen des DIBt ist.“ Jedem sei eigentlich klar, dass die den Gewächshausbau betreffenden Angelegenheiten nur der DIN-Normenauschuss Gewächshausbau selbst regeln kann, in dem die interessierten und informierten Kreise und Fachverbände vertreten sind.
„Wenn die Industrie hier gemeinsam mit den Gärtnern aktiv werden könnte, wäre das überaus hilfreich. Gartenbau und Industrie müssen gemeinsam die Bedrohung für die gartenbauliche Unterglasproduktion abwenden.“ (Quelle: INDEGA)
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