Brandenburg: Neue Bauordnung

Die Ende letzten Jahres verabschiedete novellierte Bauordnung hat auch Auswirkungen auf den Gewächshausbau im Land.

Seit März 2020 stand der Entwurf der novellierten Bauordnung zur Diskussion. Bild: GABOT.

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Der Landtag Brandenburg hat am 17. Dezember der novellierten Bauordnung zugestimmt. Der Gesetzentwurf war durch die Landesregierung in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden. Damit ist nun der Weg frei für ein modernes, schnelleres und umweltfreundlicheres Baurecht.

Eine der wichtigsten Neuerungen: Der Schwellenwert für genehmigungsfreie Gewächshäuser im Außenbereich, die von einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung genutzt werden, erhöht sich von 150 auf 1.600 Quadratmeter, soweit diese nicht in Landschaftsschutzgebieten errichtet werden.

Der Gartenbauverband Berlin-Brandenburg e.V. begrüßt Vereinfachungen im Baugenehmigungsverfahren für Gewächshäuser und Bewässerungsanlagen. Nun könne das Genehmigungsverfahren im engen Zusammenspiel mit der Gemeinde abgewickelt werden. Perspektivisch erwartet der Verband, dass auch das Land Berlin diese Regelungen der Brandenburger Bauordnung übernimmt.

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