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Insegar: Notfallzulassung gegen Pflaumenwickler
Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für den insektenspezifischen Wachstumsregulator mit dem Wirkstoff Fenoxycarb erlassen.
Diese gilt für die Bekämpfung von Pflaumenwicklern an Pflaumen, Zwetschgen und Mirabellen und ist für den Zeitraum vom 15. Mai bis zum 11. September 2018 gültig.
Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Anwendungen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL. (Quelle: QS)
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Insegar: Notfallzulassung gegen Pflaumenwickler
Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für den insektenspezifischen Wachstumsregulator mit dem Wirkstoff Fenoxycarb erlassen.
Diese gilt für die Bekämpfung von Pflaumenwicklern an Pflaumen, Zwetschgen und Mirabellen und ist für den Zeitraum vom 15. Mai bis zum 11. September 2018 gültig.
Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Anwendungen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL. (Quelle: QS)
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