- Startseite
- Mehr...
- Dossiers
- Torf und Moor
- BVL: Pflanzenschutzmittel Jahresbericht ...
BVL: Pflanzenschutzmittel Jahresbericht 2020
Gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes sind Hersteller, Vertreiber und Importeure von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Mengen der Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe zu melden, die im Inland abgegeben oder ausgeführt wurden. Das BVL veröffentlicht die zusammengefassten Daten zusammen mit weiteren Statistiken über Pflanzenschutzmittel in jährlichen Berichten.
Der Bericht für das Meldejahr 2020 ist soeben erschienen. Zusätzlich zum Bericht wurde die Tabelle mit den Absatzmengen der Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln seit 1987 um die Mengen für 2020 ergänzt. (BVL)
Neuen Kommentar schreiben
Nachrichten zum Thema
BVL: Pflanzenschutzmittel Jahresbericht 2020
Gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes sind Hersteller, Vertreiber und Importeure von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Mengen der Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe zu melden, die im Inland abgegeben oder ausgeführt wurden. Das BVL veröffentlicht die zusammengefassten Daten zusammen mit weiteren Statistiken über Pflanzenschutzmittel in jährlichen Berichten.
Der Bericht für das Meldejahr 2020 ist soeben erschienen. Zusätzlich zum Bericht wurde die Tabelle mit den Absatzmengen der Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln seit 1987 um die Mengen für 2020 ergänzt. (BVL)
Neuen Kommentar schreiben
Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.

Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.