BVL: Notfallzulassung für BENEVIA

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel BENEVIA erlassen.

Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel BENEVIA. Bild: GABOT.

Auf Grundlage des Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und über die bestehende Zulassung hinaus, darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole zwischen dem 1. April und dem 29. Juli 2023 zur Bekämpfung von Spargelfliegen an Spargel im Freiland angewendet werden.

Weitere Details zu dieser und zu allen weiteren aktuell gültigen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL. (BVL)

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel BENEVIA erlassen.

Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel BENEVIA. Bild: GABOT.

Auf Grundlage des Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und über die bestehende Zulassung hinaus, darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole zwischen dem 1. April und dem 29. Juli 2023 zur Bekämpfung von Spargelfliegen an Spargel im Freiland angewendet werden.

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