Spargel: Notfallzulassung für Benevia

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Benevia für den Zeitraum von 120 Tagen erteilt.

Die Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Benevia gilt ausschließlich zur Bekämpfung der Spargelfliege in Spargel-Junganlagen und in Ertragsanlagen nach der Ernteperiode.Bild: GABOT.

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Die Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Benevia gilt ausschließlich zur Bekämpfung der Spargelfliege in Spargel-Junganlagen und in Ertragsanlagen nach der Ernteperiode, ausschließlich vor der Blüte der Spargelpflanzen.

Benevia enthält den Wirkstoff Cyantraniliprole, der in der EU im Jahr 2016 zur Anwendung in Pflanzenschutzmitteln bis 2026 genehmigt wurde.

Die Notfallzulassung für Benevia ist notwendig, da die Spargelfliege regional extrem stark auftritt und keine anderen Pflanzenschutzmittel zu ihrer Bekämpfung zugelassen sind. Die zugelassene Menge ist begrenzt und ausreichend für eine zweimalige Behandlung von 2.340 Hektar. Das entspricht etwa 10% der gesamten Spargel-Anbaufläche in Deutschland.

Benevia darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen, einschließlich Unkräuter, ausgebracht werden. Weitreichende Anwendungsbestimmungen dienen dem Schutz von Grundwasser und Gewässerorganismen. Die Notfallzulassung erfüllt alle Kriterien des Pflanzenschutzrechts, insbesondere zum Schutz des Naturhaushalts, einschließlich Honigbienen, und zum Schutz der Gesundheit von Anwendern, Arbeitern, Anwohnern und Umstehenden.

Notfallzulassungen dürfen nur von beruflichen Anwendern in Anspruch genommen werden. Ein Einsatz im Haus- und Kleingarten ist nicht möglich. (BVL)

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