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ZVG: Überprüfung der Nitrat-Gebietskulisse gefordert
Auch zukünftig muss mit einem angemessenen, umsetzbaren Düngerecht die Erzeugung qualitativ hochwertiger Lebensmittel möglich bleiben und gleichzeitig dem Gewässerschutz Rechnung getragen werden, betont ZVG-Präsident Jürgen Mertz erneut anlässlich der Beratung der Umweltminister der Länder in Hamburg.
Die Düngeverordnung müsse dem Ziel des Gewässerschutzes nachkommen, aber auch Maßnahmen in den nitratsensiblen Gebieten, wo Handlungsbedarf besteht, passgenau ausrichten. Die Nitrat-Gebietskulisse sollte durchaus einer Überprüfung im Hinblick auf die Aussagefähigkeit der Messstellen unterzogen werden, damit auch dort Maßnahmen festgelegt werden, wo sie zielgerichtet notwendig sind und passgenau wirken.
Hintergrund:
Die aktuelle Version der Düngeverordnung trat im Juni 2017 in Kraft. Dort wurden unter anderem Kriterien für die Gebietskulisse festgelegt. Teilweise arbeiten die Bundesländer noch heute an der Umsetzung der einzelnen Länderermächtigungen. Dennoch soll die Verordnung bereits neu überarbeitet werden. Unter anderem stand eine pauschale Absenkung der Düngemenge unter dem Bedarf der Pflanzen im Raum. Der gärtnerische Berufsstand fürchtet Qualitätseinbrüche und Totalausfälle ganzer Anbausätze, eine Abwärtsspirale in den erntefähigen Qualitäten vor allem im Gemüsebau bis hin zu Totalausfällen ganzer Anbausätze.
Der ZVG hat sich wiederholt für einen differenzierten Ansatz ausgesprochen. Er ist Mitautor eines Positionspapieres des Zentralausschusses der Deutschen Landwirtschaft (ZDL). Dort spricht sich der ZVG zusammen mit dem deutschen Bauernverband (DBV), der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG), dem Deutschen Raiffeisenverband (DRV) und dem Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) für eine standortangepasste und am Bedarf der Kulturpflanzen orientierte Düngung aus und warnt gleichzeitig vor Zielkonflikten mit anderen Umweltzielen.
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