Veiling Rhein-Maas: Keine B-Ware an der Uhr

Die Veiling Rhein-Maas vermarktet bereits seit 2014 keine B-Qualitäten von Gartenpflanzen mehr an der Versteigerungsuhr.

Keine B-Ware an der Uhr. Bild: GABOT.

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Nach vielen positiven Rückmeldungen von Kunden und Anlieferern diesbezüglich und der seit längerem deutlich zurückgehenden Nachfrage nach B-Qualitäten von blühenden Zimmerpflanzen, wird nun als nächster Schritt auch die Vermarktung von B-Qualitäten in diesem Segment beendet.

Ab dem Versteigerungstag 01. März 2019 (Anlieferung ab 28.02.2019) vermarktet die Veiling Rhein-Maas keine B-Qualitäten von blühenden Zimmerpflanzen mehr. Sollten trotzdem Produkte in dieser Qualitätsklasse (B) angeliefert beziehungsweise entsprechend abqualifiziert werden, bittet die Veiling Rhein-Maas die jeweiligen Anlieferer, ihre Ware wieder abzuholen. Die betroffene Ware wird dann in Halle K zur Abholung bereitgestellt. Ware, die nicht abgeholt wurde, wird gemäß der Versteigerungsordnung gegen entsprechende Gebühren für den Anlieferer durch die Veiling Rhein-Maas vernichtet. Der Anlieferer wird nur bei der ersten Anlieferung von B-Qualität in der jeweiligen Versteigerungsgruppe telefonisch informiert. Sollte anschließend erneut B-Qualität angeliefert werden, wird die entsprechende B-Ware direkt kostenpflichtig vernichtet.

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