UPOV gewinnt an Terrain

Die Internationale Union für den Schutz neuer Pflanzensorten (UPOV) gewinnt immer mehr an Bedeutung.

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Die Internationale Union für den Schutz neuer Pflanzensorten (UPOV) gewinnt immer mehr an Bedeutung. Nach dem Beitritt zwei weiterer Länder, der Dominikanischen Republik und der Türkei in 2007, zählt diese internationale Organisation nun 65 Mitgliedsstaaten.

Die UPOV wurde 1961 gegründet und der zugrundeliegende Vertrag wurde während dieser Zeit verschiedene Male angepasst und erweitert. Die wichtigste Anpassung war dabei die Überarbeitung des Vertrages im Jahr 1991. Seither ist auch das Endprodukt Gegenstand des Schutzes. Damit wurde echter Sortenschutz eigentlich erst ermöglicht. Viele der Länder, die das UPOV-Abkommen von 1961 und die Überarbeitung von 1978 ratifizierten, haben die Version von 1991 noch nicht unterzeichnet. Dadurch ist ein Schutz insbesondere von Zierpflanzen nicht gut möglich. Länder, die nun zum ersten Mal den UPOV- Vertrag unterzeichen, können nur die letzte Version, die Überarbeitung von 1991 ratifizieren.

Das letzte der Länder, die den Nutzen im Schutz neuer Pflanzensorten sehen, ist die Türkei. Nach jahrelangen Überlegungen, Verhandlungen und Beinahe-Zustimmungen, wurde die Türkei im Oktober 2007 Mitglied der UPOV. Neben einer großen Zahl von Acker-, Obst – und Gemüsepflanzen schützt der Vertrag auch eine Reihe von Zierpflanzen. Züchter auf der ganzen Welt können nun Rosen, Nelken, Gerbera, Alstroemerien, Pfingstrosen, Gysophyla, Anthurien, Chrysanthemen und Iris zur Registrierung anmelden und Züchterschutzrechte erhalten. Dazu müssen allerdings erst einige technische Untersuchungen durchgeführt werden, um festzustellen, ob es sich tatsächlich um ein Gewächs handelt, dass für die Erteilung des internationalen Sortenschutzes in Frage kommt.

Züchter können jetzt ohne Probleme ihre neuesten, in der Türkei geschützten und registrierten Sorten der in das Gesetz aufgenommenen Pflanzen, an türkische Gärtner verkaufen. Wenn einer von diesen die Vorschriften nicht einhält, kann der Züchter mit dem türkischen Gesetz im Rücken tätig werden. Bisher war das nur möglich wenn “illegale” türkische Blumen in ein Land gebracht wurden, das der UPOV angeschlossen ist, wie beispielsweise alle EU-Länder. Das führte in jüngster Vergangenheit bereits zu verschiedenen Razzien auf Flughäfen und Grenzübergängen. (BBH)

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