Streuobstbäume: Fördermaßnahme zum fachgerechten Schnitt

Durch die Förderung honoriere das Land Baden-Württemberg den Einsatz der Menschen, die die Streuobstbäume fachgerecht schneiden.

Streuobstbestände müssen erhalten bleiben. Bild: ©Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

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„Ziel der Landesregierung ist es, die Streuobstbestände im Land zu erhalten und deren Pflege zu unterstützen. Wir verlängern deshalb die seitherige fünfjährige Förderperiode für die Landesmaßnahme Baumschnitt-Streuobst zur Unterstützung der Baumbewirtschafter um zunächst weitere fünf Jahre. Sammelanträge können ab sofort bei den jeweils zuständigen Regierungspräsidien eingereicht werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am 13. März in Stuttgart. Das Land setze damit ein wichtiges Zeichen zum Erhalt dieser für Baden-Württemberg wichtigen Kulturlandschaft. Vitale Bäume gäbe es nur, wenn sie entsprechende Pflege erfahren. Durch die Förderung honoriere das Land den Einsatz der Menschen, die die Bäume fachgerecht schneiden. Die Förderung stehe noch unter Vorbehalt der EU-rechtlichen Genehmigung. Das Land sei aber zuversichtlich, dass sie ab der Schnittsaison 2020/2021 greift.

„Die Resonanz der derzeit laufenden Maßnahmen ist groß. Beinahe 8.000 Akteure beteiligen sich und pflegen etwa 400.000 Streuobstbäume. Mit Blick auf die Umsetzung des Eckpunktepapiers zum Schutz der Insekten führt das Land seine Anstrengungen um den Streuobsterhalt fort und verfolgt diesen Ansatz weiter. In den Staatshaushaltsplan 2020/2021 wurden jährlich 3,3 Mio. Euro für die Streuobstförderung eingestellt“, sagte Peter Hauk. Somit könne der Schnitt pro Baum voraussichtlich weiterhin zweimalig in fünf Jahren mit je 15 Euro gefördert werden. Die Kommunen können diesen Fördersatz um bis zu 10 Euro je Baumschnitt erhöhen.

„Wir haben das Förderprogramm flexibler gestaltet, insbesondere wird auf die Vorlage eines Schnittkonzepts verzichtet und sind überzeugt, dass das Programm weiter wie bisher rege angenommen und im Pflegezustand unserer Streuobstbestände Wirkung zeigen wird“, betonte der Minister. Sammelantragsteller können Gruppen von Privatpersonen, Vereine oder Verbände, obstverarbeitende Betriebe sowie Kommunen sein. (Baden-Württemberg)

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