Antrag: Streuobstanbau als immaterielles Kulturerbe

Mehr als 1,3 Mio. Streuobstfreunde unterstützen bundesweit das Vorhaben, den Streuobstanbau auf die UNESCO-Liste zu bringen.

Mehr als 1,3 Mio. Streuobstfreunde stehen bundesweit hinter dem Vorhaben, den Streuobstanbau auf die UNESCO-Liste zu bringen. Bild: GABOT.

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Mehr als 1,3 Mio. Streuobstfreunde stehen bundesweit hinter dem Vorhaben, den Streuobstanbau auf die UNESCO-Liste zu bringen. Im Oktober letzten Jahres reichte der gemeinnützige Verein Hochstamm Deutschland e.V. stellvertretend den Antrag zur Aufnahme von Streuobst auf die Liste des Immateriellen Kulturerbes ein.

Während die Anzahl der Unterstützer für den Kulturerbe-Antrag steigt, gehen die Streuobstbestände gleichzeitig rapide zurück. Allein in Baden-Württemberg sanken die Bestände in den letzten 10 Jahren um mehr als 20%, von 9,4 Mio. auf rund 7,2 Mio. Das zeigt eine aktuelle landesweite Streuobsterfassung. Es besteht großer Handlungsbedarf!

„Die aktuellen Zahlen aus Baden-Württemberg sind alarmierend, aber auch ein Weckruf, uns noch intensiver mit dem Erhalt und der Weiterentwicklung von Streuobst zu beschäftigen“, so Martina Hörmann, Vorsitzende des gemeinnützigen Vereins Hochstamm Deutschland e.V. Dessen Ziel ist es, bundesweit zum Erhalt der Streuobst-Bestände beizutragen. „Die Anerkennung als Immaterielles Kulturerbe trägt dazu bei, jahrhundertealtes Wissen zu bewahren. Streuobstfreunde von Nord bis Süd pflegen, erhalten und bewahren diesen wunderschönen Lebensraum. Das tragen wir nun in die Öffentlichkeit“, so Hörmann weiter.

Über den großen Zuspruch zum Kulturerbe-Antrag, den Hochstamm Deutschland öffentlich unter großer Beteiligung vieler Streuobstakteure erstellt hat, ist die Vorsitzende sehr erfreut: „Wir sind überaus glücklich über die zahlreichen Einzelpersonen, Vereine und Verbände aus ganz Deutschland, denen die Streuobstwiesen genauso am Herzen liegen wie uns und die sich auf die Unterstützerliste zum Antrag eingetragen haben. Wir hoffen natürlich, dass die breite Unterstützung des Antrags beim Entscheidungsgremium berücksichtigt wird.“

Wie geht es nun weiter?

Über den bundesweiten Antrag, der Ende letzten Jahres beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg eingereicht wurde, entscheidet im April ein Expertenkomitee aus Baden-Württemberg. In jedem Bundesland wählen eigene Expertengruppen bis zu vier Anträge für die bundesweite Vorschlagsliste aus. Diese Länderauswahl prüft im nächsten Schritt dann ein bundesweiter Expertenrat und reicht dann die deutsche Vorschlagsliste an die UNESCO weiter. Der Eintrag auf die Unterstützerliste zum Kulturerbe-Antrag ist weiterhin auf der Homepage des Vereins (www.hochstamm-deutschland.de) möglich. (Hochstamm Deutschland e.V.)

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