Stein- und Kernobst: Notfallzulassungen erteilt

Auf Grundlage der Verordnung 53 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz Notfallzulassungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an Stein- und Kernobst erteilt.

Bekämpfung der Kirschessigfliege weiter möglich. Bild: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V.

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  • Über die bestehende Zulassung hinaus ist der Einsatz des Insektizids Vertimec Pro gegen den Gemeinen Birnenblattsauger (Psylla pyn) an Birnen im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 29. August 2017 zulässig.
  • Die Anwendung von Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cylhalothrin) zur Bekämpfung der Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Süß- und Sauerkirschen ist zwischen dem 1. Mai und dem 28. August 2017 und in Pflaumen, Zwetschgen, Mirabellen und Renekloden vom 15. Juni bis zum 12. Oktober 2017 erlaubt.
  • Das Insektizid ABC-V14 (Cydia pomonella Granulovirus Isolat V14) darf gegen Apfelwickler (Cydia pomonella) in Kernobst ausschließlich in ökologisch wirtschaftenden Betrieben mit nachgewiesenen Resistenzproblemen zwischen dem 2. Mai und dem 29. August 2017 eingesetzt werden.

Auf der Internetseite des BVL finden Sie eine Übersicht mit allen aktuell bestehenden Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume.

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