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Schweiz: Verstärkt Maßnahmen gegen das Coronavirus
In der Schweiz werden ab dem 18. Januar 2021 Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs Einkaufsläden und Märkte geschlossen. Ausgenommen sind Läden und Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort. Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, wird dagegen wieder aufgehoben.
Wie schweizer Medien berichten, bleiben aber anders als im Frühling Baumärkte und Blumenläden offen. So können neben Lebensmittelläden auch beispielsweise Baumärkte und Gartencenter, Eisenwarengeschäfte, Floristen, Drogerien und Fahrradgeschäfte weiterhin öffnen. Allerdings dürfen dort nur Produkte verkauft werden, die als notwendig für den täglichen Bedarf erachtet werden.
Der Bundesrat hatte am 11. und 18. Dezember 2020 die schweizweiten Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verschärft. Unter anderem mussten ab dem 22. Dezember Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen schließen. Trotz dieser Verschärfungen kann bisher kein eindeutig abnehmender Trend festgestellt werden.
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