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Corona-Lockdown: Situation in den Niederlanden
Der vollständige Lockdown betrifft auch Verkaufsstellen für Blumen und Pflanzen. Floristen haben ihr Geschäfte geschlossen, können aber mit dem physischen Verkauf außerhalb des Ladens fortfahren. Dies gilt allerdings nicht für Geschäfte in Einkaufspassagen. Die Abholung der Produkte ist auf Bestellung möglich.
Während Supermärkte geöffnet sind, sind Gartencenter geschlossen. Öffnen dürfen Gartencenter nur, wenn sie mehr als die Hälfte ihres Umsatzes mit Heimtierbedarf erzielen. Ansonsten dürfen Geschäfte nur dann geöffnet bleiben, wenn sie mindestens 70% ihres Umsatzes mit lebensnotwendigen Produkten wie Lebensmitteln, Waschmitteln und Körperpflegemitteln erzielen. Bisher lag diese Grenze bei 30%.
Zuletzt hatte der Floristenverband VBW mehrfach Rücksprache mit dem Wirtschaftsministerium gehalten, um mehr Klarheit darüber zu bekommen, was in Bezug auf den Blumenverkauf erlaubt ist und was nicht. So wurde bestätigt, dass der Außenverkauf von Floristen mit Blumen, Pflanzen und anderen Artikeln weitergehen darf, der Innenverkauf in Einkaufszentren jedoch nicht. Es ist auch möglich, Produkte auf Bestellung abzuholen. Blumenläden sind daher eine Ausnahme von der Grundregel, dass "nur wesentliche Geschäfte geöffnet sein dürfen, die mehr als 70% ihres Umsatzes mit Lebensmitteln, Drogerieartikeln und Tiernahrung erzielen".
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